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Neuer BSB-Ratgeber zum neuen Bauvertragsrecht

Ratgeberblatt Nr. 49 „Das neue Bauvertragsrecht unter der Lupe“
  

(6.6.2017) Am 1.1.2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Private Bauherren haben dann eine Reihe neuer Rechte, wenn sie einen Bauvertrag etwa für ein schlüsselfertiges Haus abschließen. Ein kostenloses Ratgeberblatt des Bauherren-Schutzbundes (BSB) informiert Verbraucher über die Neuerungen.

Zur Erinnerung: Das neue Gesetz eröffnet Bauherren die Möglichkeit, abgeschlossene Verbraucherbauverträge innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Außerdem werden Bauunternehmen verpflichtet, verbindliche Angaben zum Fertigstellungstermin im Bauvertrag aufzunehmen. Ebenso muss dem Bauherrn vor Vertragsunterzeichnung eine detaillierte Baubeschreibung übergeben werden. Das neue Gesetz begrenzt zudem die Höhe der Abschlagszahlungen für Verbraucher. Damit steigen Transparenz und Sicherheit für private Bauherren deutlich.

Der Ratgeberblatt Nr. 49 „Das neue Bauvertragsrecht unter der Lupe“ ist unter bsb-ev.de > Verbrau­cherservice > Ratgeber aktuell downloadbar (direkter PDF-Download).

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