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BKI-Kommentar mit Praxistipps zum neuen Architektenvertragsrecht

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(19.11.2017) Der Bundestag verabschiedete im März 2017 das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Damit wird der Architekten- und Ingenieurvertrag erstmals explizit im BGB geregelt.

Neue Rechte und Pflichten für Architekten

Speziell das Werkvertragsrecht weist beachtliche Veränderungen für Architekten und Ingenieure auf: Erstmals finden sich Regelungen im BGB zur Teilabnahme und Gesamtschuld, die ausschließlich für Architekten und Ingenieure gelten. Das neue Fachbuch zum Architektenvertragsrecht vom Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI) kommentiert diese Änderungen und Auswirkungen. Die Autorenschaft setzt sich zusammen aus anerkannten Rechtsreferenten, Justiziaren und Geschäftsführern von Architektenkammern mit dem Schwerpunkt Recht.

Die bibliographischen Angaben zum Buch:

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