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Bundesrat gibt grünes Licht für Hochwasserschutzgesetz II, Legionellenverordnung,...


  

(6.6.2017) Der Bundesrat hat am 2. Juni mehrere Vorhaben des Bundesumweltministeriums auf den Weg gebracht - und zwar ...

  • das Hochwasserschutzgesetz II,
  • die „Legionellenverordnung“ für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV),
  • das Vertragsgesetz zur Quecksilbervermeidung sowie
  •  das Antarktis-Haftungsgesetz, das den Schutz der Umwelt in der Antarktis verbessern wird.

Mit dem Hochwasserschutzgesetz II sollen Planungen für Hochwasserschutzanlagen sowie deren Genehmigung und Bau vereinfacht und Klageverfahren gegen solche Anlagen beschleunigt werden. Dabei soll auch die Hochwasservorsorge in Hochwasser-Risikogebieten - also auch Flächen, die im Falle eines Deichbruchs überflutet werden können - verstärkt werden. Die Kommunen können dort Anforderungen zum hochwasserangepassten Bauen im Bebauungsplan festlegen, um künftige Schäden zu vermeiden - z.B. höhere Türschwellen oder Sicherung von technischen Einrichtungen. Hierzu wurden die rechtlichen Möglichkeiten der Kommunen im Baugesetzbuch erweitert.

Da sich fast Dreiviertel der Sachschäden an Gebäuden auf ausgetretenes Heizöl zurückführen lassen, sieht das Gesetz ein Verbot von neuen Ölheizungsanlagen und die Nachrüstung bestehender Anlagen innerhalb angemessener Fristen vor (in Überschwemmungsgebieten 5 Jahre, in anderen Risikogebieten 15 Jahre). Sollte ein Ersatz nicht möglich sein, müssen die Öltanks hochwasserfest gemacht werden und z.B. gegen Aufschwemmen gesichert werden.

Das Ziel der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) ist es, die Bildung hoher Legionellen-Konzentrationen in diesen Anlagen zu verhindern und gesundheitliche Risiken in deren Umgebung zu vermeiden. Dazu wird eine Anzeigepflicht für neue und bestehende Anlagen eingeführt. Diese ermöglicht es den lokalen Behörden, im Fall eines Legionellen-Ausbruchs schneller und effektiver zu handeln und mögliche Austragungsorte ausfindig zu machen. Außerdem müssen die Betreiber dieser Anlagen den Anstieg der Legionellen im Rahmen der Überwachung melden. Das verschafft allen Beteiligten zusätzliche Reaktionszeit, bevor es zu einem Ausbruch kommt.

Das Übereinkommen von Minamata, dem Deutschland nach dem Bundesratsbeschluss jetzt beitreten kann, ist ein internationaler Vertrag zum Umgang mit Quecksilber.

zur Erinnerung: Quecksilberemissionen breiten sich in der Luft über große Entfernungen aus. Das Schwermetall kann Menschen, Tiere und Pflanzen erheblich schädigen. Besonders Schwangere, Säuglinge und Kinder sind durch Quecksilber gefährdet. Das Minamata-Übereinkommen verbietet ab 2020 weltweit die Produktion und den Verkauf quecksilberhaltiger Produkte wie Kosmetika, Thermometer, diverser Batterien oder bestimmter Leuchtmittel. Ferner soll die Verwendung des Schwermetalls in industriellen Prozessen eingeschränkt werden. Quecksilberabfälle dürfen nach dem Abkommen nur unter strengen Auflagen gelagert und entsorgt werden.

Mit dem Antarktis-Haftungsgesetz sollen Notfälle vermieden werden, die die Umwelt in der Antarktis gefährden, und die Auswirkungen solcher Notfälle auf die antarktische Umwelt beschränkt werden. Es wird eine Art Pflichtenheft eingeführt für in der Antarktis tätige Organisationen und Unternehmen, um umweltgefährdende Notfälle zu vermeiden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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