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Mantelverordnung verabschiedet: Neue Regeln für mineralische Abfälle und Bodenschutz

(7.5.2017) Das Bundeskabinett hat am 3. Mai den Entwurf der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz beschlossen. Das von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgeschlagene Verordnungspaket ...

  • schafft bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Grundlagen für das Recycling mineralischer Abfälle sowie deren Einsatz in technischen Bauwerken und
  • regelt außerdem bundesweit die Umweltstandards für die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen.

Ersatzbaustoffverordnung

Ein Kernstück der Mantelverordnung ist die neu geschaffene Ersatzbaustoffverordnung. Sie regelt die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen aus Bau- und Abbruchabfällen, Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen über ein System der Güteüberwachung. Der Einbau dieser Materialien in technische Bauwerke vor allem im Tiefbau richtet sich nach spezifischen Anforderungen, die die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes wahren.

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Außerdem wird mit dem Verordnungspaket die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung umfassend novelliert. Sie wird künftig auch regeln, welche Materialien zur Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen genutzt werden dürfen und für welche Materialien andere Verwertungs- und Entsorgungswege gefunden werden müssen. Überdies sind Verbesserungen im vorsorgenden Bodenschutz zu erwarten - z.B. durch die Möglichkeit der Anordnung einer bodenkundlichen Baubegleitung bei größeren Vorhaben.

Beide Themenfelder sind aus Sicht der Bundesumweltministerin von hoher Praxisrelevanz vor allem für den Verkehrswegebau und die Baustoff- und Entsorgungswirtschaft. Hier gab es bislang nur sehr allgemeine Vorgaben auf gesetzlicher Ebene, die lediglich durch nicht rechtsverbindliche und inzwischen teilweise veraltete technische Regeln oder Erlasse in den Ländern konkretisiert wurden. Durch die Einführung verlässlicher bundeseinheitlicher Regelungen sollen auch die Akzeptanz mineralischer Ersatzbaustoffe verbessert und Potenziale zur Steigerung des Recyclings gehoben sowie Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.

Die Mantelverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates.

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