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Erste Reaktionen zur Bauministerkonferenz 2026

(12.09.2026) Am 10. und 11. September 2026 tagte in Berlin die 149. Bauministerkonferenz (BMK). Unter dem Vorsitz des Berliner Bausenators Christian Gaebler berieten die für Bau, Wohnen und Städtebau zuständigen Minister sowie Senatoren der 16 Bundesländer über aktuelle wohnungs-, bau- und städtebaupolitische Fragen.

Zudem nahmen Bundesbauministerin Verena Hubertz, Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sowie Vertreter des Bundesministeriums der Verteidigung an den Beratungen teil. Ergänzend fand ein Austausch der Bauminister mit den Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder statt.

Foto: Baulinks.de, Alfons Oebbeke 

Statements aus Bauwirtschaft und Immobilienverbänden

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Die heute vorgestellten Ergebnisse der Bauministerkonferenz gehen in die richtige Richtung. Die gemeinsame Plattform ‚Kostenreduziertes Bauen’ kann ein wichtiger Impuls sein: Gutes Wissen zu bündeln, statt überall das Rad neu zu erfinden, ist genau der pragmatische Weg, den bezahlbares Bauen jetzt braucht. Damit dieser Weg trägt, muss allerdings zügig die bundesrechtliche Absicherung des Gebäudetyp E im BGB folgen. Denn er ermöglicht einfacheres und kostengünstigeres Bauen – und zwar rechtssicher. Der Gesetzentwurf darf nicht länger in der Abstimmung hängen bleiben, sondern muss noch in diesem Jahr kommen.

Ausdrücklich begrüßen wir das klare Bekenntnis der Länder zum Wohngeld. Kürzungen wären sozialpolitisch das völlig falsche Signal zur falschen Zeit. Gerade in einer Phase steigender Wohnkosten, hoher Baupreise und wachsender wirtschaftlicher Unsicherheit ist das Wohngeld für viele Haushalte ein unverzichtbarer Stabilitätsanker. Es ist eines der treffsichersten sozialpolitischen Instrumente überhaupt und verhindert, dass Wohnkosten zur sozialen Abstiegsfalle werden. Wer hier spart, trifft genau diejenigen, die ohnehin jeden Euro zweimal umdrehen müssen.” 

Aktion zur Bauministerkonferenz in Berlin: DUH, Architects for Future und Anti-Abriss-Allianz fordern Genehmigungsvorbehalt für Gebäudeabrisse (Bild: DUH) 

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Architects for Future (A4F) und die Anti-Abriss-Allianz (AAA), die insgesamt 70 Organisationen umfasst, fordern das Ende des umwelt- und klimaschädlichen Abrisswahns. Nach Ansicht des Bündnisses brauche es einen Genehmigungsvorbehalt für Gebäudeabrisse in der Musterbauordnung und den Landesbauordnungen.

Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin

„Wer Klimaschutz, Ressourcenschutz und bezahlbaren Wohnraum zusammendenken will, kommt am Gebäudebestand nicht vorbei. Trotzdem werden noch immer Gebäude abgerissen, ohne dass ernsthaft geprüft wird, ob ihr Erhalt nicht die bessere Lösung wäre. Umso unverständlicher ist es, dass der Genehmigungsvorbehalt für Abrisse es nicht einmal auf die Agenda der diesjährigen Bauministerkonferenz geschafft hat. Die Bauministerinnen und Bauminister müssen jetzt handeln und Abrisse endlich genehmigungspflichtig machen.”

Leon Beck, Vorstandsvorsitzender von Architects for Future

„Die Bauministerkonferenz hat sich im vergangenen Jahr klar für den Gebäudeumbau ausgesprochen. Damit dieser möglich wird, benötigen wir eine praxistaugliche Umbauordnung und den Erhalt der Bausubstanz. Wer Gebäude abreißt, ohne den Erhalt als Alternative zu prüfen, vernichtet Potenziale vorzeitig. Wir fordern daher einen verbindlichen Genehmigungsvorbehalt mit Alternativenprüfung für jeden geplanten Abriss. Nur so bleibt wertvoller Bestand erhalten und steht kurzfristig zur Nutzung bereit. Denn uns muss klar sein: Die Wohnungsfrage entscheidet sich im Bestand, nicht im Neubau.”

Corinna Tell, Anti-Abriss-Allianz

„Die Praxis in der Denkmalpflege zeigt tagtäglich: Selbst komplexe Bestandsbauten wie Kirchen lassen sich hervorragend als Quartierszentren oder Wohnraum umnutzen, statt sie abzureißen. Um die Bauwende endlich praktisch umzusetzen, fordern wir einen Abriss-Stopp sowie eine Umbauordnung, die Erhalt vor Neubau stellt. Ein Abriss darf nur noch mit Ausnahmegenehmigung und mit Nachweis einer positiven Gesamtemissionsbilanz, inklusive der gebundenen grauen Emissionen, die beseitigt werden soll, erlaubt werden. Zudem müssen rechtliche Standards, Förderungen und die Ausbildung in Architektur und Handwerk konsequent auf das Weiterbauen, Reparieren und die zirkuläre Materialwiederverwendung im Bestand ausgerichtet werden.”

Forderungen der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen (KBB)

Christine Braunert-Rümenapf, Berlins Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen

„Oft wird Barrierefreiheit als Kostentreiber bei Baukosten angesehen. Das ist jedoch falsch. Wenn Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht wird, erhöhen sich die Baukosten nur minimal. Wir sehen insbesondere beim seriellen und modularen Bauen sowie beim Gebäudetyp E eine große Chance: Hier kann eine Erhöhung des barrierefreien Vorfertigungsgrads zu Effizienzsteigerungen und somit zu Kostensenkungen führen.”

Christian Gaebler, Berlins Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und Vorsitzender der Bauministerkonferenz

„Die diesjährige Bauministerkonferenz steht dafür, Wohnen bezahlbar zu halten, Bauen einfacher und schneller zu machen und unsere Städte zukunftssicher zu gestalten. Dazu gehört ganz selbstverständlich auch das barrierefreie Bauen und Wohnen. Barrierefreiheit müssen wir von Anfang an mitdenken und gemeinsam einfache und umsetzbare Lösungen voranbringen. Der Austausch mit der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen (KBB) ist dafür ein wichtiger Impuls.”


Konkrete Vorschläge der KBB

  • Barrierefreiheit als Schutzziel verankern: Die Musterbauordnung muss Barrierefreiheit als verbindliches Schutzziel festschreiben und dies durch eine tatsächliche Überprüfung der Einhaltung flankieren.
  • Rollstuhlgerechtigkeit im Neubau sichern: Wohnungen nach dem R-Standard der DIN 18040-2 mit größeren Bewegungsflächen sollen in den Landesbauordnungen verankert werden.
  • Bestandsbauten fördern: Die Länder sollen Förderprogramme zum Abbau von Barrieren im Bestand mit den entsprechenden finanziellen Ressourcen unterlegen, die sich sowohl an Bauunternehmen und Investoren als auch an selbstnutzende Eigentümer richten.
  • Barrierefreiheit im Gebäuderegister erfassen: Was nicht erfasst ist, lässt sich weder gezielt fördern noch steuern. Der von der Bauministerkonferenz im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) und der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) angestoßene Aufbau eines einheitlichen, systemoffenen Gebäuderegisters sollte genutzt werden, um zugleich die Barrierefreiheit zu erfassen und Doppelstrukturen zu vermeiden.
  • Barrierefreiheit in den Studiengängen verankern: Barrierefreiheit muss verbindlicher Bestandteil des Kerncurriculums in den Studiengängen des Bauens und Gestaltens werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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