Bauministerium: Etat 2027 soll auf 7,51 Milliarden Euro sinken
(25.08.2026) Laut Etatentwurf der Bundesregierung für 2027, soll der Haushalt des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ein Ausgabenvolumen von 7,51 Mrd. Euro aufweisen. Im Jahr 2026 sind noch Ausgaben in Höhe von 7,75 Mrd. Euro veranlagt. Die Gesamteinnahmen sollen von 183,2 Mio. auf 142,9 Mio. Euro sinken. Für Investitionen sind rund 5,17 Mrd. Euro vorgesehen, rund 374,4 Mio. Euro mehr als 2026. Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf rund 6,77 Mrd. Euro.
Im Einzelplan „25” sind zudem pauschale Einsparvorgaben von insgesamt rund 61,7 Mio. Euro veranschlagt. Davon entfallen 48 Mio. Euro auf eine neue globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen. Die weitere globale Minderausgabe steigt von rund 12 Mio. Euro auf rund 13,7 Mio. Euro.
Mittel für sozialen Wohnungsbau, Wohngeld und Baukindergeld
Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau sollen von derzeit 2,65 Mrd. auf 3,28 Mrd. Euro erhöht werden. So sollen mit den Mitteln die Wohnraumversorgung der Haushalte unterstützt werden, die sich am Markt nicht angemessen versorgen könnten, heißt es im Etatentwurf. Für das Förderprogramm 2027 sind Programmmittel in Höhe von 5 Mrd. Euro als Verpflichtungsrahmen eingeplant. Dagegen sollen die Zahlungen für das Wohngeld von 2,43 Mrd. auf 1,81 Mrd. Euro reduziert werden. Als Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts werde eine Neustrukturierung des Wohngeldes im Jahr 2027 zu einer Reduzierung der Ausgaben und des Empfängerkreises auf ungefähr 1 Mio. Haushalte führen.
Hohe Ausgaben erfolgen auch für das seit September 2018 gewährte Baukindergeld, für das 730 Mio. Euro (Vorjahr: rund 808 Mio. Euro) vorgesehen sind. Das Baukindergeld setze einen schnell wirksamen Impuls für die Wohneigentumsbildung von Familien mit Kindern, heißt es in den Erläuterungen. Das Programm ist allerdings beendet worden; die Ausgaben dienen der Ausfinanzierung. Für die vom Bund zu zahlende Wohnungsbauprämie sind 210 Mio. Euro (Vorjahr: 220 Mio.) vorgesehen.
Städtebauförderung 2027
Die Zuweisungen des Bundes an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen sollen von 504 Mio. auf 476 Mio. Euro sinken. Für die Städtebauförderung sind zudem Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1,14 Mrd. Euro vorgesehen. Die Förderung von Modellprojekten „Smart Cities” soll rund 88 Mio. Euro betragen (Vorjahr: 98 Mio.). Mit der Städtebauförderung sollen Städte und Gemeinden bei der nachhaltigen Bewältigung des sozialen, wirtschaftlichen, demografischen und ökologischen Wandels unterstützt werden. Städtebauliche Missstände sollen beseitigt beziehungsweise verhindert werden. Aufgrund der hohen Anstoßwirkung der von Ländern und Kommunen kofinanzierten Förderungen würden damit „deutliche städtebauliche Investitionsimpulse” gesetzt, heißt es in den Erläuterungen. Für Baumaßnahmen für das „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation” in Halle (Saale) stehen 10,4 Mio. Euro im Etatentwurf.
Förderung Berlin und Bonn
Im Kapitel Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn mit einem Gesamtvolumen von rund 337 Mio. Euro sind insbesondere Ausgaben für Baumaßnahmen des Deutschen Bundestages sowie des Bundespräsidialamtes in Berlin vorgesehen.
Für Neubaumaßnahmen des Deutschen Bundestages in Berlin sind insgesamt rund 192,5 Mio. Euro neu veranschlagt, zudem für die Erneuerung baulicher und gebäudetechnischer Anlagen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin rund 33,7 Mio. Euro. Baumaßnahmen des Bundespräsidialamtes in Berlin sind mit rund 110,8 Mio. Euro veranschlagt. Die Mittel seien für eine bedarfsgerechte Unterbringung für den jeweiligen Nutzer in einem bis 2045 klimaneutral betriebenen Gebäudebestand. Außerdem trage die Erneuerung baulicher und gebäudetechnischer Anlagen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin in baulicher Hinsicht zu einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung des Deutschen Bundestages bei. Die Baumaßnahmen des Bundespräsidialamtes in Berlin dienten der grundlegenden Sanierung der Liegenschaft am Spreeweg in Berlin.
Klima- und Transformationsfond
Weitere vom Bauministerium bewirtschaftete Mittel finden sich im Klima- und Transformationsfonds. Dort sind 2027 in drei Titeln zusammen rund 447,3 Mio. Euro vorgesehen:
- Rund 24,3 Mio. Euro für energetische Stadtsanierung
- Rund 207,9 Mio. Euro für die Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel
- Rund 215,1 Mio. Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
Sondervermögen Infrastruktur
Im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sind umfangreiche Mittel für Aufgaben des Bauministeriums eingeplant. In der vom Ministerium bewirtschafteten Titelgruppe „Investitionen in den Wohnungsbau” steigen die Ausgaben von rund 531,8 Mio. Euro auf rund 636,7 Mio. Euro. Die bisherigen Förderprogramme unter anderem für klimafreundlichen Neubau, die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnraum und die Wohneigentumsförderung für Familien sollen 2027 schrittweise in dem neuen Titel „Förderung des Neu- und Umbaus von Gebäuden” zusammengeführt werden. Zusammen mit den Übergangstiteln werden laut Etatentwurf 2 Mrd. Euro an neuen Programmmitteln für 2027 ausgebracht. In den 636,7 Mio. Euro sind unter anderem 32,5 Mio. Euro für barrierefreies und altersgerechtes Umbauen sowie 12,8 Mio. Euro für die Sanierung von Frauenhäusern enthalten.
Weitere 50 Mio. Euro bewirtschaftet das BMWSB aus dem Sondervermögen für die Sanierung kommunaler Sportstätten. Der höhere Ansatz von 833 Mio. Euro im Jahr 2026 diente der Bereitstellung von Programmmitteln; 2027 geht es laut Wirtschaftsplan um die Ausfinanzierung bereits getätigter Verpflichtungen.
Quelle: Deutscher Bundestag, PM vom 24.08.2026
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