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Bundesbauministerium veröffentlicht Aktionsplan zur Senkung der Baukosten

(19.06.2026) Auf der Investorenkonferenz im Rahmen des X8-BauDialogs am 19. Juni 2026, stellte das Bundesbauministerium den „Aktionsplan zur Senkung der Baukosten” vor. Zur Veranstaltung in Frankfurt am Main brachten Bundesbauministerin Verena Hubertz und Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil entscheidende Akteure der Politik, Immobilien­wirtschaft und Investment­branche zusammen, um einen Impuls für die Mobilisierung von privatem und institutionellem Kapital in neuen Wohnraum zu setzen.

Der hier vorgestellte Aktionsplan zur Senkung der Baukosten umfasst insgesamt 13 Maßnahmen – von der Digitalisierung des Bauens, über schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, den Gebäudetyp E, ein zentrales Förderprogramm für den Neubau oder verbesserte steuerliche Anreize.

Aktionsplan zur Senkung der Baukosten (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) 

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wenn wir im Wohnungsbau wirklich durchstarten wollen, müssen wir uns vom Ballast der zu hohen Baukosten befreien. Und genau dazu dient der Aktionsplan zur Senkung der Baukosten mit insgesamt 13 verschiedenen Maßnahmen. Wir setzen dabei auf Digitalisierung mit der verbindlichen Einführung des digitalen Bauantrags bis 2028. Wir führen einen Planungstakt ein, der dafür sorgt, dass Planverfahren nicht mehr 15, sondern nur noch 2 Jahre dauern sowie ein Bonus-System für verkürzte Bauzeiten. Und wir wollen mit dem Aktionsplan auch neue finanzielle Anreize setzen: Ich setze mich für weitere steuerliche Erleichterungen ein, wie z.B. die degressive Abschreibung zu verlängern. Ich danke Finanzminister Lars Klingbeil, dass wir zudem bei meinem Herzensprojekt auf die Zielgerade einbiegen: Ein Wohnungsbaumodul für den Deutschlandfonds, der privates Kapital mobilisieren soll.

Wir brauchen eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern, Kommunen und der Wirtschaft. Denn der Wohnungsmarkt bietet langfristig gute Perspektiven für nachhaltige und rentable Investitionen. Wir müssen sie nur anstoßen.”

Lars Klingbeil, Bundesminister der Finanzen: „Wir wollen ein Land sein, das baut und auf das man bauen kann. Wir wollen schneller bauen und günstiger bauen. Denn wir brauchen mehr bezahlbare Wohnungen überall im Land. Dafür bringen wir öffentliches und privates Kapital zusammen. Mit unseren Rekordinvestitionen setzen wir Impulse: In den sozialen Wohnraum und die Städtebauförderung investieren wir bis 2029 insgesamt 23,5 Mrd. Euro. Mit dem Deutschlandfonds hebeln wir privates Kapital. Auch das wird dem Wohnungsbau zugutekommen.”

Die 13 Maßnahmen des Aktionsplans

  1. Digitalisierung des Bauens: Mit konsequentem Einsatz von BIM soll die Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Gebäuden über den gesamten Lebenszyklus digital vernetzt und somit effizienter werden.
  2. Digitaler Bauantrag: Der digitale Bauantrag, der bereits zur Genehmigungsbeschleunigung beiträgt, wird konsequent weiterentwickelt für eine durchgängige, medienbruchfreie Digitalisierung. Die digitale Antragstellung soll bis 2028 zum verbindlichen Regelweg werden.
  3. Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung: Standardisierte Datenmodelle wie XPlanung und eine digitale Verfahrensampel soll das Bauleitplanverfahren im Rahmen des Baugesetzbuch-Upgrades transparenter und effizienter gestalten und auf maximal zwei Jahre begrenzen.
  4. Serielles und modulares Bauen: Das serielle und modulare Bauen wird ausgebaut. In der Neubau­förderung soll ein Bonus-System für verkürzte Bauzeiten und reduzierte Baukosten durch serielles und modulares Bauen entwickelt werden. Hemmnisse für die Nutzung von Typengenehmigungen in der Praxis werden identifiziert mit dem Ziel, systemische Bauweisen zu erleichtern.
  5. Nutzung von sekundären Bauteilen und Materialzulassung: Hemmnisse bei der Zulassung neuer Baumaterialien sollen abgebaut und die Kreislaufwirtschaft gefördert werden.
  6. Plattform kostenreduziertes Bauen: Einrichtung einer Plattform für kostenreduziertes Bauen ein, die Bund und Länder gemeinsam betreiben. Bewährte Lösungen werden zentral bereit gestellt und für alle Akteure leicht zugänglich sein.
  7. Gebäudetyp E: Mit dem Gebäudetyp E soll es erleichtert werden, rechtssicher von Standards und technischen Normen abzuweichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll noch dieses Jahr vom BMJV vorgelegt werden. Parallel kommen vom BMWSB Maßnahmen zur schnelleren Etablierung des Gebäudetyps E in der Praxis.
  8. Planen und Bauen besser verzahnen: Mit integrierten und kooperativen Projektansätzen wie den Methoden der Lean Construction und der integrierten Projektabwicklung (IPA) werden Planung und Ausführung künftig enger verzahnt und alle wesentlichen Beteiligten frühzeitig eingebunden.
  9. Kostenkontrolle bei Normen und technischen Anforderungen: Die vom DIN bereits ab 1. Januar 2025 systematische Folgekostenabschätzung für Baunormen für Mehrparteienhäuser sollen künftig zusätzlich von einer unparteiischen Prüfstelle überprüft werden, um weitere Kostensteigerungen durch neue Normen zu verhindern. Ebenso soll die Bindungswirkung von Normsetzungen durch Selbstverwaltungs­organisationen überprüft und auf ein sicherheitsrelevantes Maß zurückgeführt werden.
  10. Zentrales Förderprogramm Neubau: Weniger Einzelprogramme - künftig wird die Neubauförderung in einem zentralen Förderprogramm Neubau gebündelt und modular aufgebaut.
  11. Verbesserung der degressiven AfA und Sonderabschreibung: Die zeitliche Befristung der steuerlichen Abschreibungsbedingungen bis September 2029 bildet die gestiegenen Baukosten und Finan­zierungs­belastungen unzureichend ab. Investitionsbedingungen sollen verbessert, die degressive Abschreibung (AfA) verlängert und die Sonderabschreibung im Wohnungsbau zielgerichteter ausgestaltet werden.
  12. Sicherstellung effektiver Finanzierungsmöglichkeiten: Privates Kapital für den bezahlbaren Wohnungsbau muss wieder mobilisiert werden. Im Rahmen des Deutschlandfonds soll mit Hilfe der KfW ein Fond für bezahlbares Wohnen als Modellvorhaben zur Mobilisierung privaten Kapitals für bezahlbare und klimafreundliche Wohnungsneubaumaßnahmen geschaffen werden.
    Deutschland hat bei den CRR/CRD-Verhandlungen auf europäischer Ebene bereits günstige Sonderregelungen für den Immobiliensektor erwirkt. Diese Regelungen bestimmen insbesondere, wie viel Eigenkapital Banken vorhalten müssen.
  13. Schwerpunkt „Kostengünstiges Bauen” beim Staatspreis: Der Staatspreis „Deutscher Architekturpreis” soll dafür sorgen, dass kostengünstiges Bauen stärker in den Fokus rückt. Ebenso soll in der strategischen Forschungsplanung des BMWSB ein Schwerpunkt auf kostengünstiges Planen und Bauen gelegt werden.

Investorenkonferenz im Rahmen des X8-BauDialogs

Unter Mitwirkung der immobilienwirtschaftlichen Bundesverbände des ZIA – Zentraler Immobilienausschuss, des GdW Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, des BFW Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, des IVD Immobilienverbands Deutschland und Haus & Grund wurden in Dialogrunden folgende Themen in den Mittelpunkt gestellt, die für die Rahmenbedingungen für mehr Wohnungsneubau entscheidend sind: 

  • Steuerliche Rahmenbedingungen
  • Finanzierung und Förderung des Wohnungsneubaus
  • Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung
  • Gebäudetyp E 

 

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