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Bundeskabinett verabschiedet StromVKG

(13.05.2026) Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Entwurf für das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) auf den Weg gebracht. Damit wurde ein zentraler Punkt für die Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit in Deutschland erreicht. Mit dem Gesetz soll ein Rahmen geschaffen werden, um dem Stromsystem im Jahr 2031 ausreichend zuverlässige Stromerzeugungskapazitäten zur Verfügung zu stellen. Es dient der Umsetzung der Kraftwerksstrategie.

Entwurf für das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG), BMWE 

Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche: „Erneuerbare Energien brauchen eine Lebensversicherung - und die heißt gesicherte Leistung. Wer den Ausbau der Erneuerbaren und den Kohleausstieg ernst meint, muss jetzt flexible Kraftwerke und neue Kapazitäten auf den Weg bringen. Mit dem StromVKG sorgen wir dafür, dass Strom auch dann sicher verfügbar ist, wenn Wind und Sonne pausieren. Das ist Klimaschutz mit wirtschaftlicher Vernunft und gleichzeitiger Versorgungssicherheit - und ein klares Signal für den Industriestandort Deutschland.”

Deutsche und europäische Analysen zur Versorgungssicherheit zeigen, dass ab Anfang der 2030er-Jahre die Herausforderungen für das Stromsystem zunehmen. Die Flexibilität in der Stromnachfrage und Stromimporte werden perspektivisch ihren Beitrag leisten, das schwankende Angebot aus erneuerbaren Energien jederzeit zuverlässig auszugleichen. Neue steuerbare Kapazitäten werden aber weiterhin notwendig sein, insbesondere ab den 2030er Jahren. Es besteht Handlungsbedarf.

Das StromVKG führt daher einen Kapazitätsmarkt ein, damit ausreichend Anlagen zur Bereitstellung elektrischer Leistung gebaut und betriebsbereit gehalten werden. Rechte und Pflichten der Marktakteure sollen dabei klar geregelt werden.

Fokus ist das Jahr 2031

Durch mehrjährige Verpflichtungsmöglichkeiten für neue Anlagen soll die Versorgungssicherheit deutlich gestärkt werden. Der Gesetzesentwurf sieht stufenweise Ausschreibungen für die Bereitstellung von Kapazitäten vor. In mehreren Schritten wird der Gesamtbedarf für das Jahr 2031 ausgeschrieben. Die Ausschreibungen stehen grundsätzlich allen Technologien offen.

In einem ersten Schritt werden nur neue Anlagen ausgeschrieben, um die Versorgungssicherheit substantiell zu stärken. Vorgesehen sind zunächst Ausschreibungen im Umfang für 11 GW neuer steuerbarer Leistung für eine Verpflichtung von 15 Jahren. Davon richten sich die ersten Ausschreibungen im Umfang von 9 GW an sog. „Langzeitkapazitäten”, die in der Lage sind, auch über einen längeren Zeitraum am Stück Strom bereitzustellen. So können auch längere Phasen von Dunkelflauten abgesichert werden. Im Anschluss sollen weitere Ausschreibungen für neue Erzeugungskapazitäten im Umfang von 2 GW ohne Langzeitkriterium folgen.

Schließlich soll es in den Jahren 2027 und 2029 weitere, vollständig technologieoffene Ausschreibungen geben. Bewerben können sich dann neben Kapazitäten wie z.B. Kraftwerken und Speichern auch flexible Nachfrager und neben neuen Anlagen auch Bestandsanlagen.

Der Gesetzesentwurf muss noch Bundestag beraten und beschlossen werden sowie von der Europäischen Kommission beihilferechtlich genehmigt. Die Regelungen des StromVKG basieren auf dem im Januar 2026 mit der Europäischen Kommission erzielten Grundsatzeinigung für eine Ausgestaltung eines Versorgungssicherheitsinstruments im Einklang mit dem EU-Beihilferecht.

Zudem soll das StromVKG durch weitere Maßnahmen ergänzt werden. In einer Gesamtstrategie greifen Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Marktprinzipien ineinander. Im Jahr 2027 werden Ausschreibungen für den Umstieg auf Wasserstoffbetrieb von Kraftwerken durchgeführt. Außerdem wird 2027 ein Gesetz zur Umsetzung eines umfassenden Kapazitätsmarkts zur Sicherung der Versorgung ab 2032 vorgelegt. 

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