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Neues Förderprogramm für den Aufbau von Ladeinfrastruktur

(26.3.2026) Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat ein neues Förderprogramm gestartet, das den Ausbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern vorantreiben soll. Im Fokus steht dabei gezielt der bestehende Gebäudebestand, um den Zugang zu Lademöglichkeiten an rund 9 Mio. Stellplätzen abseits des öffentlichen Straßenraums zu verbessern. Gefördert werden sowohl die Anschaffung als auch die Installation privater Ladeeinrichtungen, etwa Wallboxen, einschließlich der dafür notwendigen technischen Ausstattung. Die Förderaufrufe wurden am 25. März 2026 veröffentlicht, Anträge sind ab dem 15. April 2026 möglich.

Eckpunkte der Förderung

Das Förderprogramm ist unterteilt in drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:

  1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  2. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung
  3. Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand

Dazu steht ein Fördervolumen von bis zu 500 Mio. Euro bereit. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen.

Die Anträge für die ersten beiden Empfängergruppen (WEG, KMU, Privateigentümer) sollen unmittelbar nach Eingang bearbeitet werden. Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags beschieden. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich

Die Vergabe der Fördermittel für Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand erfolgt auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Eine Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens.

Das neue Förderprogramm nimmt die Elektrifizierung eines größeren Gebäudebestands in den Fokus. So ist eine Bedingung für den Erhalt der Förderung, dass mindestens 20% der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden müssen. Zudem müssen immer mindestens 6 Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden.

Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz:

  • maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox
  • maximal 1.500 Euro mit Wallbox
  • maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt

Inhaltlich betreut wird das Förderprogramm von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMV und unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland plant und unterstützt. 

„WEGweiser” der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur 

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hat dazu im Vorfeld einen neuen Leitfaden zur Umsetzung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern veröffentlicht. Der „WEGweiser” richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften und unterstützt diese gezielt dabei, sich auf das Förderprogramm vorzubereiten und steht zum kostenlosen PDF-Download unter nationale-leitstelle.de oder hier zum Direktdownload bereit.

Mit dem neuen Förderprogramm soll die Maßnahme 3 „Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern” des „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030” umgesetzt werden.

Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH WPG. Der Projektträger stellt hierfür ein digitales Antragsportal für den gesamten Prozess zur Verfügung, das neben der eigentlichen Antragstellung auch zahlreiche Informationen und Hilfestellungen bereithält.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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