Vergabebeschleunigungsgesetz verabschiedet
(23.04.2026) Am 23. April 2026 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung öffentlicher Aufträge beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, öffentliche Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und konsequent zu digitalisieren.
Erste Reaktionen von Branchenverbänden und Bauindustrie
Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer
„Architektur und Planung sind öffentliche Aufgaben – und gute Vergaberegeln sind die Grundlage dafür, dass sie das bleiben. Die losweise Vergabe sichert Transparenz, unabhängige Qualitätskontrolle und faire Chancen für Planerinnen und Planer aller Größen, auch im Interesse der öffentlichen Bauherren. Ich freue mich, dass der Bundestag dieses Prinzip gewahrt hat und bin zuversichtlich, dass auch der Bundesrat den Weg für einen längst überfälligen Neustart freimacht.”
Die BAK weist darauf hin, dass für Architektur- und Stadtplanungsbüros, insbesondere kleine und mittlere Büros, ein offener Zugang zu öffentlichen Planungsaufträgen von existenzieller Bedeutung ist. Darüber hinaus ist die losweise Vergabe für öffentliche Bauherren ein zentrales Instrument der Transparenz und der unabhängigen Qualitätskontrolle. Wer Planung und Ausführung in getrennten Losen vergibt, behält die Steuerungsfähigkeit, kann die Leistungen unterschiedlicher Anbieter gegeneinander prüfen und sicherstellen, dass die Interessen der öffentlichen Hand und der Allgemeinheit gewahrt bleiben. Die BAK appelliert an den Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und damit den langen politischen Prozess zu einem konstruktiven Abschluss zu bringen.
Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer HDB
Auszug: „Die Regierungskoalition hat sich auf eine gemeinsame Linie zur Vergabebeschleunigung geeinigt. Die monatelange Hängepartie ist für den Moment zu Ende. Das ist die gute Nachricht. Denn mit dem Beschluss setzt die Koalition ihren Weg zur Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabe konsequent fort. Bei Bauvorhaben, die aus Mitteln des Sondervermögens finanziert werden, sowie bei Verkehrsprojekten auf Bundesebene wird öffentlichen Auftraggebern künftig neben der Fach- und Teillosvergabe auch eine Gesamtvergabe aus zeitlichen Gründen möglich. Das bringt Beschleunigung und spart am Ende Geld. Denn wer ärgert sich nicht über rot-weiße Absperrungen auf der Autobahn, während der Bau längst abgeschlossen ist – ein Resultat der Fach- und Teillosvergabe. Damit ist die Politik einer Forderung der Bauindustrie gefolgt, was zu Beginn der Verhandlungen noch undenkbar erschien.
Die schlechte Nachricht: Der öffentliche Wohnungsbau und die Kommunen gehen faktisch leer aus, da der Verweis auf das Sondervermögen für die meisten kommunalen Vorhaben nicht greift.”
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer ZDB
Auszug: „Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist insgesamt ein ausgewogener Kompromiss, der allen Bauunternehmen - ob klein, mittelständisch oder groß - einen fairen Zugang zu öffentlichen Bauaufträgen ermöglicht. Es ist unerlässlich, dass alle Kapazitäten der Bauwirtschaft genutzt werden, um die Infrastruktur unseres Landes so schnell wie möglich zu ertüchtigen und Straßen und Brücken zu sanieren.Zudem werden die vorgesehenen Regelungen zu Direktaufträgen und freihändigen Vergaben sowie zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung maßgeblich dazu beitragen, die Vergabeverfahren spürbar zu beschleunigen und effizienter zu gestalten.
Bei der Frage der Losvergabe ist ein vertretbarer, wenn auch für den Mittelstand schmerzhafter Kompromiss gefunden worden. Es bleibt grundsätzlich beim Primat der Losvergabe, von dem in bewährter Weise aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen abgewichen werden kann. Zusätzlich können nun aus zeitlichen Gründen bei Investitionen aus dem Sondervermögen und bei Infrastrukturprojekten des Bundes große Lose gebildet werden. Ob dies tatsächlich zu einer Beschleunigung führt, wird man im Rahmen der Evaluation bewerten müssen.”
Axel Gedaschko, Präsident des GdW
„Wer bezahlbaren Wohnraum schaffen will, muss auch die Rahmenbedingungen entsprechend gestalten. Das vorliegende Gesetz bringt jedoch nicht mehr Tempo, sondern neue Hürden. Gerade für unsere Mitgliedsunternehmen bedeutet das: mehr Aufwand, weniger Flexibilität und am Ende längere Verfahren. ... Das Gesetz verkennt die Realität auf angespannten Wohnungsmärkten. Wir brauchen pragmatische Lösungen: Gesamtvergaben müssen immer dann möglich sein, wenn sie wirtschaftlich, technisch oder zeitlich sinnvoll sind. Nur so können wir die Potenziale des seriellen Bauens wirklich heben und schneller bezahlbaren Wohnraum schaffen.”
Sun Jensch, Geschäftsführerin Koalition für Holzbau
Auszug. „Das Vergabebeschleunigungsgesetz setzt wichtige Impulse, um Verfahren zu vereinfachen und zu digitalisieren. Höhere Wertgrenzen, reduzierte Nachweispflichten und schnellere Abläufe sind richtige Schritte, um die öffentliche Beschaffung effizienter zu machen. Gleichzeitig bleibt das Gesetz in einem entscheidenden Punkt hinter seinem Anspruch zurück: Die strukturellen Voraussetzungen für schnelleres und kosteneffizientes Bauen werden nicht ausreichend verbessert. Der weiterhin restriktiv gehandhabte Losgrundsatz steht dabei im Zentrum des Problems. Die vorgesehenen Ausnahmen bleiben eng gefasst und rechtlich unscharf. Für öffentliche Auftraggeber entsteht so kaum Handlungssicherheit. In der Praxis ist zu erwarten, dass Aufträge weiterhin häufig in Einzellosen vergeben werden – mit zusätzlichen Schnittstellen, höherem Abstimmungsaufwand und längeren Verfahren.
Gerade serielle, modulare und industrielle Bauweisen, insbesondere im modernen Holz- und Holzmodulbau, sind auf integrierte Vergabestrukturen angewiesen. Planung, Produktion und Ausführung greifen hier eng ineinander. Der Losgrundsatz kollidiert damit direkt: bei der gemeinsamen Vergabe von Planungs- und Bauleistungen sowie durch den systemimmanenten Verzicht auf gewerkeweise Ausschreibungen. Damit werden
genau die Bauweisen ausgebremst, die Tempo, Kostensicherheit und Skalierbarkeit in den Wohnungsbau bringen können.”
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (HDB)
- Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)
- GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
- Koalition für Holzbau
- Bundesarchitektenkammer (BAK)
- Deutscher Bundestag
ausgewählte weitere Meldungen:
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siehe zudem:
- AVA-Programme und Digitalisierung bei Baulinks.de
- Literatur / Bücher über Vergabe bei Baubuch

