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Änderung des Gebäude-Elektro­mobilitätsinfrastruktur-Gesetzes beschlossen

(13.05.2026) Die Bundesregierung bringt den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität weiter voran. Mit dem am 13. Mai 2026 im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf des Gebäude­modernisierungsgesetzes (GModG) werden zentrale Elemente der EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) in deutsches Recht umgesetzt. Das schließt auch die Änderungen des Gebäude-Elektro­mobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) mit ein.

Die EPBD weitet insbesondere den Ausbau der Ladeinfrastruktur an Gebäuden für Wirtschaft und Handel aus. Künftig kann auf öffentlich zugänglichen Handelsparkplätzen Ladeinfrastruktur bereitgestellt werden. Statt einer starren Mindestzahl an langsamen AC-Ladepunkten ist auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen nunmehr entscheidend, dass insgesamt eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur bereitsteht. 

Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (BMWSB, BMWE) 

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat sich für diese Flexibilität eingesetzt, damit die Ladeinfrastruktur ausgebaut wird, die die höchste Nachfrage verspricht.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder: „Verpflichtungen zum Ausbau von Ladeinfrastruktur müssen vor allem praxistauglich und bedarfsgerecht sein. Deshalb hat sich das Bundesministerium für Verkehr bei der Umsetzung der EU-Vorgaben für eine flexible Lösung eingesetzt, die den Fokus auf die Ladeleistung legt und insbesondere Handel und Wirtschaft unnötig starre Vorgaben für eine Mindestanzahl von Ladepunkten erspart. Mit der neuen Flexibilität schaffen wir für Nutzerinnen und Nutzer die bestmöglichen Ladebedingungen und entlasten zugleich die Wirtschaft. Mit dieser Lösung ist das schnelle Aufladen zum Beispiel während des Einkaufens problemlos möglich.”

Künftig gilt die Vorgabe von einem Ladepunkt je zehn Stellplätze oder über die neue Flexibilisierungsoption eine Ladeleistung von 1,1 kW pro Stellplatz; für einen bestehenden Supermarkt-Parkplatz mit 100 Stellplätzen entweder zehn Normal-Ladepunkte oder Schnellladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung von insgesamt 110 kW.

Das für den Gesetzentwurf zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die durch das BMV entwickelte Flexibilisierungsoption im Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes umgesetzt. Unternehmen können Ladeinfrastruktur künftig stärker an tatsächlichen Bedarfen, Standortbedingungen und Nutzungsmustern ausrichten. Somit soll der Ausbau der Ladeinfrastruktur beschleunigt werden, ohne übermäßige Belastungen für die Wirtschaft. Durch eine Erfüllung über die Ladeleistung können sich die Gebäudeeigentümer für den Aufbau von leistungsfähigen Ladepunkten entscheiden.

Mit der Neuregelung wird zugleich eine Maßnahme des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 umgesetzt.

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