Bundeskabinett verabschiedet Baugesetzbuch-Novelle
(27.05.2026) Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 den Entwurf des „Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (Baugesetzbuch-Upgrade)” beschlossen. Damit sollen Bauleitplanverfahren gestrafft und vereinfacht werden. Der Wohnungsbau wird zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt; Kommunen erhalten mehr Handlungsmacht im Umgang mit Schrottimmobilien. Der Entwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren.
Verena Hubertz, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Das Baugesetzbuch-Upgrade ist ein umfassendes Modernisierungspaket, das nahezu alle Bereiche der kommunalen Planung adressiert. Wohnen hat ab jetzt Vorfahrt, endlich auch im Gesetz. Wer bauen will, soll sein Verfahren online verfolgen können, nicht im Rathausflur warten. Wir geben Kommunen neue Instrumente, um bei Schrottimmobilien besser durchgreifen zu können. Und wir holen mehr Grün in unsere Städte. Aber wir geben auch mehr Zug und Druck in den Prozess. Das Baugesetzbuch-Upgrade ist der nächste Modernisierungs- und Beschleunigungsschritt nach dem Bau-Turbo.”
Regelungen im Überblick
Mehr Wohnraum ermöglichen
In Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt gilt bei Bebauungsplänen, die Wohnbauland ausweisen, ein überragendes öffentliches Interesse für den Wohnungsbau. Dadurch genießt der Wohnungsbau rechtlich Priorität. Zudem wird in das Raumordnungsordnungsrecht erstmals ein Instrument zur Bekämpfung des Wohnraummangels für Gebiete mit angespannter Wohnraumsituation aufgenommen: Dort soll künftig die übergeordnete Raumordnung darauf hinwirken, dass ein Ausgleich zwischen Gebieten mit Engpässen und Gebieten mit geeigneten Flächenpotenzialen geschaffen wird.
Transparenz und Beschleunigung durch Digitalisierung
Um Planungsverfahren zu verkürzen und für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer zu gestalten, müssen die Kommunen künftig digitale Instrumente einsetzen. Dafür muss der einheitliche Standard XPlanung für den medienbruchfreien Datenaustausch in der öffentlichen Verwaltung angewendet werden. Auch die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Zukunft digital statt und kann einstufig durchgeführt werden. Über eine Verfahrensampel können Bürgerinnen und Bürger sich laufend über den Stand des Verfahrens informieren. Verbunden mit verkürzten Fristen schafft das Transparenz und ist ein Ansporn für die Kommunen, bei der Planung schneller zu werden.
Schnelle und einfache Umweltprüfung
Vertiefte Umweltprüfungen sollen künftig nur noch dort durchgeführt werden, wo sie auch tatsächlich erforderlich sind. Sie sollen nicht bereits auf Ebene des Bebauungsplans durchgeführt werden, wenn sie stattdessen später im Zulassungsverfahren erfolgen können. Dies soll für eine klare, praxistaugliche und rechtssichere Umweltprüfung sorgen, Kommunen entlasten und Verfahren beschleunigen Verfahren.
Mehr Grün in der Stadt
Um Kommunen besser gegen Starkregen oder Hitzewellen zu schützen, kann künftig im gesamten Stadtgebiet mehr Grün geschaffen werden. Durchgrünungen mit Bäumen und Sträuchern kühlen die Luft, schützen vor Hitze und sorgen für mehr Lebensqualität. Darüber hinaus sollen natürliche Auffangflächen Schäden durch Überflutungen verhindern.
Schrottimmobilien bekämpfen
Schrottimmobilien haben negative Auswirkungen auf die gesamte Umgebung und bedeuten für Anwohner weniger Wohnqualität und können zu einem Wertverlust für benachbarte Gebäude führen. Kommunen erhalten mehr Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen. Das Vorkaufsrecht der Gemeinde an Schrottimmobilien wird erleichtert. Die Kommunen können außerdem künftig einfacher ein Instandsetzungsgebot aussprechen bzw. Eigentümer zur Beseitigung der baulichen Mängel verpflichten. Bei extremem Missbrauch gibt es künftig die Möglichkeit zur Enteignung.
Zukunft mitdenken
Neue Vorgaben für die Raumplanung sollen den gestiegenen Anforderungen an Landesverteidigung und Bevölkerungsschutz Rechnung tragen. Sie fordern die Raumplanung auf, künftig auch für Risiken und Krisensituationen vorausschauend zu planen – vom Klimawandel bis hin zu bewaffneten Konflikten.
Blaulichtfamilie stärken
Feuerwehren und Rettungsdienste sind von elementarer Bedeutung für unser Gemeinwesen. Aktuell ist es schwierig, Einrichtungen der Feuerwehren und Rettungsdienste in bestehenden Siedlungsbereichen auszubauen, weil die Grundstücke oft zu klein sind. Im Außenbereich sind sie derzeit nur ausnahmsweise zulässig. Den Kommunen wird die Wahl des optimalen Standortes für Feuer- und Rettungswachen erleichtert, um alle Einsatzorte schnell zu erreichen und neuen Anforderungen gerecht zu werden.
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