Bundeskabinett beschließt Novelle des Wärmeplanungsgesetzes
(27.05.2026) Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 den Gesetzentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) beschlossen. Dieser sieht eine deutliche Entlastung kleiner Kommunen bei der Wärmeplanung vor. So wird für Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern ein stark vereinfachtes Verfahren eingeführt, die sogenannte „kleine Wärmeplanung”.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Durch den Klimawandel verändern sich unsere Städte und heizen sich auf. Deshalb müssen Wärme- und Kälteplanung künftig Hand in Hand gehen. Eine nachhaltige und energieeffiziente Quartiersentwicklung gelingt nur, wenn wir die Planung der Energieinfrastrukturen mit dem Umbau unserer Städte konsequent zusammendenken. So schaffen wir lebenswerte und zukunftsfähige Quartiere, die den Anforderungen des Klimawandels gerecht werden und zugleich eine sichere und bezahlbare Energieversorgung ermöglichen.”
Katherina Reiche, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: „Die Wärmeplanung ist ein zentrales strategisches Instrument, das Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen verlässliche Orientierung für die zukünftige Wärmeversorgung bietet. Gerade kleinere Kommunen standen bislang jedoch häufig vor erheblichen Herausforderungen, da die Anforderungen der Wärmeplanung mit großem Aufwand verbunden waren. Mit den nun vorgenommenen Änderungen schaffen wir ein schlankes, praxisnahes und zielgerichtetes Verfahren, das es insbesondere kleinen Kommunen ermöglicht, innerhalb weniger Monate einen belastbaren und aussagekräftigen Wärmeplan zu erstellen. Damit sorgen wir für eine spürbare Entlastung des ländlichen Raums und stärken zugleich die Handlungsfähigkeit der Kommunen vor Ort.”
Kleine Wärmeplanung als zusätzliche Verfahrensoption
Die für die Wärmeplanung verantwortlichen Stellen können selbst entscheiden, ob sie dieses Verfahren nutzen möchten. Eine landesrechtliche Umsetzung ist nicht erforderlich. Aufwand und Verfahrensdauer seien in diesem Verfahren deutlich reduziert, da Bestands- und Potenzialanalysen, die Entwicklung von Zielszenarien sowie eine umfassende Dokumentation weitgehend entfallen.
Darüber hinaus sollen die Vorgaben zur Datenerhebung und -verarbeitung praxistauglicher gestaltet werden und bestehende rechtliche Unsicherheiten beseitigt. Die Digitalisierung wird mit einer neuen, über die föderalen Ebenen hinweg nutzbaren IT-Infrastruktur vorangetrieben. Der hier geschaffene sogenannte „Datenraum Wärmeplanung” wird die Nutzung der Ergebnisdaten und die Bereitstellung von Eingangsdaten erleichtern, z.B. im Rahmen der Fortschreibung der Wärmepläne.
Zudem werden mit der vorliegenden Novelle europarechtliche Vorgaben aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt. Für Gemeindegebiete mit mehr als 45.000 Einwohnern ist im Rahmen der Fortschreibung der Wärmepläne eine Planung der Kälteversorgung durchzuführen.
Schließlich wird die Frist für die Erstellung von Wärmenetzausbau- und dekarbonisierungsfahrplänen für die Betreiber industrieller Wärmenetze von Ende 2026 auf Ende 2030 verlängert.
Mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes zum 1. Januar 2024 wurde die Wärmeplanung in Deutschland flächendeckend eingeführt. In der Wärmeplanung treten die Akteure vor Ort in den Austausch über die zukünftige Entwicklung der lokalen Wärmeversorgung hin zur Klimaneutralität. Zentrales Element der Wärmeplanung ist die Einteilung des Gemeindegebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
ausgewählte weitere Meldungen:
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- ifo Dresden berichtet: Künftige Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland (17.02.2026)
siehe zudem:


