Strompreiskompensation: Rückwirkende Entlastung für energieintensive Unternehmen
(12.08.2026) Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2027 mit erhöhtem Fördervolumen beschlossen. Die Schwerpunkte der ERP-Förderung liegen auf der Stärkung des Mittelstandes, da insbesondere KMU in Deutschland in ihrer Finanzierungssituation strukturell benachteiligt seien.
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche: „Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Mit rund 12 Mrd. Euro aus dem ERP-Sondervermögen stärken wir 2027 gezielt Gründungen, Innovationen und Investitionen. Gemeinsam mit dem Deutschlandfonds verbessern wir die Finanzierungsbedingungen und geben dem Mittelstand neuen Rückenwind für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit.”
Im Vergleich zu 2026 wurde für Fördervolumen der ERP-Kreditprogramme für 2027 um 600 Mio. Euro erhöht. Der Schwerpunkt des ERP-Wirtschaftsplangesetz 2027 liegt auf der Stärkung der Innovations- und Digitalisierungsfinanzierung, mit welcher der Mittelstand in Bezug auf zukunftsorientierte Technologien wie künstliche Intelligenz unterstützt wird. Zudem werden für die Beteiligungs-, Wagniskapital- und Mezzanin-Finanzierung außerhalb der KfW 780 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Das können unter anderem Finanzierungen über den High-Tech Gründerfonds und die Programme in Kooperation mit dem Europäischen Investitionsfonds sein.
ERP-Sondervermögen
Ursprünglich ist das ERP-Sondervermögen aus Mitteln der Marshallplanhilfe für den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft hervorgegangen, das seit mehr als 75 Jahren die deutsche Wirtschaft fördert. Ziel der ERP-Programme ist es, eine verlässliche Unterstützung für den deutschen Mittelstand zu schaffen und ein wirtschaftlich günstiges Umfeld zu erzeugen, in dem sich die Innovationspotenziale und der Ideenreichtum der KMU entfalten können.
Das ERP-Sondervermögen wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwaltet. Die ERP-Förderprogramme auf Basis von Krediten werden zum großen Teil über die KfW zur Verfügung gestellt. Anträge müssen stets bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) eingereicht und vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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siehe zudem:
- Bauunternehmen und Bau-Dienstleistungen, Bauwirtschaft bei Baulinks.de
- Literatur / Bücher über Bauunternehmen bei Baubuch / Amazon.de

