Bundestag beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz
(10.07.2026) Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juli 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Es löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG, Heizungsgesetz) ab. Vertreter der Bauwirtschaft und zahlreiche Verbände begrüßen den Beschluss grundsätzlich. Sie sehen darin einen Schritt hin zu mehr Planungssicherheit und praktikableren Rahmenbedingungen für die energetische Modernisierung von Gebäuden. Gleichzeitig bleibt Kritik nicht aus: Branchenvertreter bemängeln unter anderem offene Fragen bei der konkreten Umsetzung sowie die Ausgestaltung einzelner Förder- und Regulierungsregelungen.
Reaktionen der Bauwirtschaft (Auszüge aus Statements)
Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB)
„Mit dem GModG kommen neue Leitplanken für einen klimaneutralen Gebäudesektor. Mehr Technologieoffenheit und Flexibilität sind zwar richtig und geben Investitionen wieder mehr Spielraum. Doch der entscheidende Test kommt erst noch: Ohne klare, verlässliche und praxistaugliche Regeln wird kein Bau-Turbo ausgelöst. Die Branche braucht Planungssicherheit – nicht neue Unsicherheiten in der Umsetzung. Die zusätzlichen Anforderungen durch europäische Vorgaben für fossilfreie Heizungen im Nullemissionsgebäude und neue Instrumente wie die Lebenszyklusbetrachtung setzen grundsätzlich richtige Impulse. Es bleibt jedoch die Befürchtung, dass sie zu mehr Bürokratie und Verwaltungsaufwand führen, statt Innovation in klimafreundliches Bauen spürbar zu beschleunigen.”
Alexander Neuhäuser, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)
„Das Bekenntnis der Bundesregierung, an der Energiewende festzuhalten, droht zum Lippenbekenntnis zu werden.” Eine äquivalente Regelung im neuen GModG zur bisherigen 65-Prozent-Regelung werde nach Ansicht des Verbandes nicht geschaffen. Auswirkungen der sogenannten „Biotreppe” seien unklar und die Verfügbarkeit von Biobrennstoffen ist nicht gesichert.
Mit der aktuellen Umstellung der BEG-Förderung (mit Wirkung zum 21. Juli 2026) werden zwar klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen auch künftig gefördert., die Mittel jedoch verringert. Im Zusammenspiel von Streichung der 65-Prozent-Regelung, Änderung der BEG-Förderung und dem unbefristet möglichen Weiterbetrieb fossiler Heizungen werde bei der Heizungserneuerung ein Anreiz gesetzt, wieder auf fossilen Energieträgern beruhende Heizungstechnologie einzubauen. Das kann jedoch zur Kostenfalle werden.
Nach der kurzfristigen Änderung in der BEG-Förderung erfolgte die Schließung des KfW-Antragsportals. Förderanträge einreichen können dort ab sofort nur noch Kunden, denen bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag des Fachhandwerkers vorliegt. „Die kurzfristigen Entscheidungen, die BEG zu ändern und das Antragsportal zu schließen, sind kommunikativ eine Katastrophe und stellen die Glaubwürdigkeit der Förderung in Frage. Viele, die sich darauf verlassen haben, bis 2029 beim Einbau einer Wärmepumpe unterstützt zu werden, haben nun das Nachsehen”, moniert Alexander Neuhäuser.
Julia Bläsius, Direktorin Deutschland von Agora Energiewende
„Das heute beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz ist ein klima- und energiepolitisches Eigentor der Bundesregierung: Es erschwert Planbarkeit für Haushalte, Kommunen und Betriebe und bremst die Wärmewende dadurch erheblich. Zudem entkernt das Gesetz bestehende Regelungen, auf die sich viele Menschen eingestellt haben, und es ist rechtlich umstritten. Die Bundesregierung vergibt mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz die Chance, zentrale Weichen für mehr Resilienz in der fossilen Energiekrise zu stellen. So erlaubt das Gesetz weiterhin den Einbau fossil befeuerter Heizungen. Das gefährdet die deutschen Klimaziele, verlängert fossile Importabhängigkeiten und untergräbt die Wärmeplanung vor Ort.
Denn der Weiterbetrieb von Öl- und Gasheizungen soll nach den Plänen der Bundesregierung durch die Biotreppe und eine bis 2045 auf 100 % ansteigende Grüngasquote ausbalanciert werden. Im Gegensatz zum Wechsel auf erneuerbare Heizungsformen, die sofort weitgehend klimaneutral arbeiten, bleiben mit der nun vorgesehenen Regelung sowohl alte als auch neu eingebaute Gas- und Ölkessel noch lange auf fossile Brennstoffe angewiesen. Zudem ist es hochgradig unsicher, ob Grüne Gase in ausreichender Menge verfügbar und bezahlbar sein werden. Dies kann Haushalte, allen voran Mietende, und Unternehmen künftig hart treffen.
Auch Kommunen stellt das neue Gesetz bei ihrer Wärmeplanung vor Herausforderungen: Stadtwerke können die Anforderungen an ihre Gasverteilnetze schwerer abschätzen. Der Erhalt einer teuren fossilen Infrastruktur hemmt Investitionen in den Ausbau von Strom- und Wärmenetzen. ... Schließlich wird das Gebäudemodernisierungsgesetz auch den Anforderungen der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) nicht gerecht: So fehlen weiterhin die von der Kommission vorgesehenen sogenannten One-Stop-Shops, die Hauseigentümerinnen und Eigentümer bei Gebäudesanierung und Heizungstausch beraten und unterstützen sollen. ...”
Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW)
„Es ist positiv, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz zügig durch das parlamentarische Verfahren gebracht wurde. Zwar besteht an einigen Stellen noch deutlicher Nachbesserungsbedarf, zum Beispiel beim Thema Nachhaltigkeitszertifizierung und wie die Biotreppe bürokratiearm umgesetzt werden kann. Mit seinem Abschluss öffnet das Gesetz aber nun endlich den Weg für die nächsten nötigen regulatorischen Schritte Richtung Wärmewende. ... Von entscheidender Bedeutung ist, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz eng mit der kommunalen Wärmeplanung und der Gasnetztransformation verzahnt wird. Die kommunale Wärmeplanung muss ihre Steuerungswirkung weiter entfalten. Die Wahlfreiheit des Einzelnen bei Heizungslösungen sollte mit den zentralen Infrastrukturentscheidungen vor Ort in Einklang stehen. ...
Bei der weiteren Ausgestaltung von Bio-Treppe und Grüngasquote bedarf es einer verlässlichen und realistischen Abschätzung des vorhandenen Bio-Potenzials anhand einer nationalen Biomassestrategie sowie darauf aufbauend einer nationalen Biomethan-Strategie und eines europäischen Zertifizierungs- und Handelssystems. ... Das Zielbild ist klar: eine integrierte, resiliente und bezahlbare Wärmeversorgung. Strom-, Wärme- und Gasinfrastrukturen sind gemeinsam zu denken. Zudem muss die zugesagte Kontinuität bei der Förderung im Effizienz- und Wärmebereich gewährleistet bleiben.”
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe
„Wichtig ist, dass nach dem langen Hin und Her endlich Klarheit herrscht und der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet hat. Das Gesetz setzt vor allem auf Heizungs- und Anlagentechnik. Wer einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen will, sollte auf einen integrierten Ansatz setzen und auch die Gebäudehülle in den Blick nehmen. Energie, die durch gute Dächer, Fassaden und Fenster gar nicht erst gebraucht wird, muss später weder erzeugt noch gespeichert oder transportiert werden. Wir bedauern, dass zusätzlich zur gebäudeindividuellen Betrachtung der Quartiersansatz als kosteneffiziente Erfüllungsoption der in der EU-Gebäuderichtlinie verankerten Mindeststandards nicht in das Gesetz aufgenommen wurde. Das hätte der Gebäudemodernisierung einen echten Schub gegeben.
Gleichzeitig sendet die kurzfristig angekündigte und umgesetzte Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das falsche Signal. Statt Investitionen anzuschieben, werden Eigentümer und Unternehmen verunsichert und durch sinkende Förderkonditionen ausgebremst. Gerade für Mehrfamilienhäuser drohen wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsvorhaben schwieriger umsetzbar zu werden. Für die energetische Modernisierung des Gebäudebestands braucht es hingegen verlässliche Rahmenbedingungen und langfristige Planungssicherheit. Wo könnte man die Mittel aus dem mit 100 Mrd. EUR ausgestatteten KTF besser einsetzen?!
Mit Blick auf die Umsetzung der sogenannten Biotreppe bleiben noch einige Fragen zu klären. Ohne eine belastbare Strategie für die Bereitstellung ausreichender Mengen klimafreundlicher Gase bleiben erhebliche Kostenrisiken für den Einsatz biogener Brennstoffe bestehen.”
Positiv bewertet der Verband, dass die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ohne massive materielle Verschärfungen umgesetzt wurde.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Deutscher Bundestag
- Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (HDB)
- Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)
- Agora Energiewende, Deutschland
- Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW)
- Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)
ausgewählte weitere Meldungen:
- Gebäudemodernisierungsgesetz im Bundestag: Bauwirtschaft stellt Forderungen nach erster Lesung (16.06.2026)
- Bundeskabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) (13.05.2026)
- Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes beschlossen (13.05.2026)
- Bundeskabinett verabschiedet StromVKG (13.05.2026)
- Vergabebeschleunigungsgesetz verabschiedet (23.04.2026)
siehe zudem:
- Heizkessel und Heizungsinstallation sowie Wärmepumpen bei Baulinks.de
- Literatur / Bücher über Heizung bei Baubuch / Amazon.de

