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Einzelraum-Feuerstätten: Eintrag in HKI-Datenbank gilt als Nachweis

(7.9.2011) Zuerst die gute Nachricht: Sämtliche Kaminöfen, Kachelöfen, Heizkamine und Pellet-Öfen, die heute in Deutschland angeboten werden, erfüllen bereits die erste Stufe der 1.BImSchV und dürfen auch nach dem 1. Januar 2015 zeitlich unbeschränkt weiter in Betrieb bleiben.

Die neue Verordnung schreibt jedoch für jede derzeit in Betrieb befindliche Einzelraum-Feuerstätte bis Ende 2013 einen Nachweis gegenüber dem Schornsteinfeger vor, aus dem hervorgeht, in welchem Jahr für das entsprechende Ofen-Modell die Typprüfung durchgeführt wurde und ob es die aktuellen Emissionsgrenzwerte einhält.

Hierbei hilft eine frei zugängliche Online-Datenbank, die der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. gemeinsam mit den Herstellern aufgebaut hat:

HKI Datenbank zert.hki-online.de

Die Datenbank gibt unter zert.hki-online.de detailliert Auskunft, welche Feuerstätten die Anforderungen erfüllen - und welche gegebenenfalls nicht. Dies gilt vor allem für ältere Öfen, die bereits vor 1975 einer Typprüfung unterzogen wurden. Halten diese die Grenzwerte nicht ein, müssen sie bis Ende 2014 mit einem Staubfilter nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden.

... gilt als Nachweis gegenüber dem Schornsteinfeger

Das Bundesumweltministerium und die Umweltministerien der Länder haben dem HKI zugesagt, dass der geprüfte Hersteller-Vermerk in der Datenbank ab sofort auch als Nachweis gegenüber dem Schornsteinfeger gilt.

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