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Neue Fassung der „Streitlösungsordnung für das Bauwesen“ (SL Bau) veröffentlicht

(8.7.2013; Verlinkungen zuletzt am 12.5.2016 korrigiert.) „Die SL Bau hilft!“, zeigten sich die Vorsitzenden der heraus­ge­benden Vereine überzeugt - RA Prof. Horst Franke von der Deutschen Gesellschaft für Baurecht (DGfB), und Dipl.-Ing. Klaus Pöllath, DBV-Vorsitzender. „Gleichzeitig möchten wir Ihnen Mut machen, diese Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktlösung zu nutzen“, betonte Klaus Pöllath bei der Einfüh­rungsveranstaltung zur neuen „Streitlö­sungsordnung für das Bauwesen (SL Bau)“ im Juni 2013 in Frankfurt am Main.

Anlass der Veranstaltung war, dass zum 1. Juli 2013 die Deut­sche Gesellschaft für Baurecht e.V. und der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein E.V. (DBV) gemeinsam die „Streitlö­sungsordnung für das Bauwesen (SL Bau)“ in einer überarbei­teten Fassung herausgegeben haben. Diese schreibt die Fas­sung aus dem Jahr 2010 fort - siehe u.a. Baulinks-Beitrag „Bauindustrie begrüßt neue Streitlösungsordnung SL Bau“ vom 31.1.2010.

Mit der aktuellen SL Bau wurde das Konzept der außergerichtlichen Streitbeilegung weiterentwickelt, das sowohl der Vermeidung als auch der Beilegung von Baustreitig­keiten dient und seit 2010 - erstmals in Deutschland - auch die Adjudikation in das System der Verfahren integriert. Die Parteien haben also die Wahl zwischen vier ver­schiedenen Streitlösungsverfahren:

  • Mediation,
  • Schlichtung,
  • Adjudikation und
  • Schiedsgericht.

Es besteht die Möglichkeit der selektiven, aber auch der kumulativen Auswahl.

Die Verfahrensordnung wird ergänzt durch Musterverträge und -vereinbarungen. So soll den Parteien eine sichere Vorlage für die vertragliche Bindung an die gesamte SL Bau oder ihre einzelnen Streitlösungsteile an die Hand gegeben werden. Ebenfalls im Anhang beigefügt sind Musterverträge für die Vereinbarung der Parteien mit einem Mediator, Schlichter, Adjudikator oder einem Schiedsgericht.

Die eintägige Vortragsveranstaltung zur Einführung und Vorstellung der SL Bau wird am 10. September 2013 in Berlin wiederholt. Informationen und Anmeldeunterlagen können per E-Mail an Deutsche Gesellschaft für Baurecht angefordert werden.

Die SL Bau und die Musterverträge und -vereinbarungen sind im Internet kostenfrei abrufbar u.a. unter dg-baurecht.de > SL Bau >  SL Bau in der Fassung vom 1. Juli 2013.

Übrigens: Bereits 1909, also vor mehr als 100 Jahren, hat der damalige Deutsche Be­ton-Verein der Öffentlichkeit eine Schiedsgerichtsordnung vorgestellt. Ab 1974 wurde daraus zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Baurecht ein Gemeinschafts­werk. Die SL Bau wird von einer paritätisch von der DGfB und DBV besetzten Perma­nenten Kommission unter dem Vorsitz von RA Prof. Horst Franke fortgeschrieben.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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