Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau) novelliert
(28.8.2016) Die Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau), die der
Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten ohne Einschaltung staatlicher
Gerichte im Zusammenhang mit Planungs- und Bauleistungen jeglicher Art dient,
wurde zum
- Die Mediation hat zum Ziel, Konflikte zu verhindern und die Parteien bei deren eigenverantwortlicher und einvernehmlicher Lösung zu unterstützen.
- Die Schlichtung will kooperative Verhaltensweisen der Parteien fördern, indem sie auf eine einvernehmliche Lösung hinwirkt und kann zu einem Schlichterspruch führen, dessen Wirksamkeit jedoch der Akzeptanz der Parteien bedarf.
- Die Adjudikation dient während der Planungs- und Bauphase der raschen, vorläufig bindenden Entscheidung von Streitigkeiten. Diese kann bei Bedarf später durch ein Schiedsgericht oder ein staatliches Gericht überprüft werden.
- Das Schiedsgericht entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges verbindlich über Streitigkeiten. Hierbei ist die Einbeziehung Dritter möglich.
- Erstmals zum 1. Juli 2016 wurde das Schiedsgutachtenverfahren geregelt. Dieses eröffnet den Parteien die Möglichkeit der Beurteilung von vor allem technischer, aber auch rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Fragestellungen hinsichtlich einzelner (Teil-)Streitigkeiten außerhalb des gerichtlichen Verfahrens. Damit können die Parteien gemeinsam - auch für den Fall eines späteren Gerichtsverfahrens - bestimmte Feststellungen verbindlich treffen lassen.
Der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein (DBV) und die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. (DGfB), die dieses Werk gemeinsam herausgeben, haben darüber hinaus eine Gemeinsame Kommission „Streitlöser-Liste“ eingerichtet. Diese beurteilt die Anträge von Streitlösern auf Aufnahme in die Liste - getrennt nach den einzelnen Streitlösungsverfahren.
Die Vorstände von DBV und DGfB empfehlen nicht nur ihren Mitgliedern, sondern allen am Bau Beteiligten, die vorgelegten Streitlösungsverfahren einzeln oder in einer Stufenreihenfolge zu vereinbaren. Ziel muss es sein, Streit am Bau und bei der Planung vollständig zu vermeiden oder aber doch einer schnellen Regelung zuzuführen. Entscheidend ist die Fertigstellung des Bauwerks, nicht das Ausleben von Streitereien.
Zur Erinnerung: In ihrem im letzten Jahr vorgelegten Abschlussbericht hat die von der Bundesregierung eingesetzte „Reformkommission Bau von Großprojekten“ Handlungsempfehlungen für Politik, Wirtschaft und Verwaltung vorgelegt. Eine der 10 Empfehlungen lautet, außergerichtliche Streitbeilegungsmechanismen stärker zu nutzen, um entstehende Konflikte möglichst nicht eskalieren zu lassen, sondern frühzeitig zu lösen und damit kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden - siehe Baulinks-Beitrag „Abschlussbericht der Reformkommission „Bau von Großprojekten“ und erste Reaktionen“ vom 29.6.2015.
Unterlegt wird die SL Bau durch beigefügte Mustervereinbarungen zwischen den Parteien und entsprechende Verträge zwischen den Parteien und dem Streitlöser. Die SL Bau und die Mustervereinbarungen sind im Internet kostenfrei abrufbar.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- dg-baurecht.de > SL BAU
- Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
- Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein E.V. (DBV)
- Aktualisierte „Streitlösungsordnung für das Bauwesen SL Bau“ tritt am 1. Juli 2020 in Kraft (28.6.2020)
- Nie mehr Streit am Bau? Wie ein Stuttgarter Fachanwalt Klagen bei Großprojekten verhindern will. (1.5.2019)
- Abnahme! Nicht „Kür“ sondern „Pflicht“ des Auftraggebers (4.6.2018)
- Baukonflikte verstehen und umgehen ... auf 278 Seiten (18.9.2017)
- ARGE Baurecht empfiehlt Leistungsbeschreibung mit wenig Interpretationsspielraum (4.4.2017)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- BGA kritisiert Änderungen der kaufrechtlichen Mängelhaftung: „Das schadet dem Mittelstand!“ (13.6.2016)
- Reform des Bauvertragsrechts im Sinne des Verbraucherschutzes für Bauherren (30.5.2016)
- Bundesrat sendet richtiges Signal zur Mängelgewährleistung (24.4.2016)
- Fair Business: „Gemeinsame Kontaktstelle Streitlösung“ von ZIA und Bauindustrie (31.1.2016)
- VPB fordert mehr Schutz für Bauherren bei Firmenpleiten (22.9.2014)
- VPB rät und fordert, Fertigstellungstermin im Bauvertrag verbindlich festzulegen (7.9.2014)
- aktualisiert: Kostenlose Handwerkervertrags-Muster von ZDB und Haus & Grund (15.6.2014)
- IRB-Fachbuch: „Der gestörte Bauablauf“ (18.8.2013)
- Neue Fassung der „Streitlösungsordnung für das Bauwesen“ (SL Bau) veröffentlicht (8.7.2013)
- Baubranche setzt verstärkt auf Schlichtungsverfahren (24.6.2013)
- Bauindustrie begrüßt neue Streitlösungsordnung SL Bau (31.1.2010)
- ARGE Baurecht rät zur SOBau (31.1.2010)
- Wenn Unfairness Vorteile bringt, ist das Unternehmen krank (9.4.2002)
siehe zudem:
- Bauunternehmen, Bauschäden und Baurecht auf Baulinks
- Literatur / Bücher zum Thema Bauwirtschaft bei Baubuch / Amazon.de