BGA kritisiert Änderungen der kaufrechtlichen Mängelhaftung: „Das schadet dem Mittelstand!“
(13.6.2016) „Von der geplanten Garantiehaftung des Verkäufers für Aus- und Einbauleistungen werden weniger die im Fokus des Gesetzgebers stehenden Handwerksbetriebe profitieren, sondern vielmehr die Industrie. Sie werden die neuen Verbraucherschutzrechte gegenüber ihren mittelständischen Zulieferern dank ihrer überlegenen Machtposition gut zu nutzen wissen. Leidtragende sind kleine und mittelständische Unternehmen insbesondere aus dem baunahen Großhandel und dem Produktionsverbindungshandel,“ zu dieser Einschätzung kommt Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung.
Die geplanten Änderungen zur kaufrechtlichen Mängelhaftung sehen vor, dass der Käufer einer mangelhaften Ware (zum Beispiel ein Handwerker) neben dem Anspruch auf eine mangelfreie Ware auch die Kosten für den Ausbau des mangelhaften Produktes und den Einbau der Ersatzware gegenüber dem Verkäufer (z.B. Groß- oder Zwischenhändler) geltend machen kann - auch wenn der Verkäufer überhaupt keine Schuld am fehlerhaften Produkt hat.
Eine solche Garantiehaftung des Verkäufers gilt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2011 für den Verkauf an private Verbraucher. Die Entscheidung hat das Gericht auf die EU-Verbrauchsgüterrichtlinie gestützt, die ein möglichst hohes Schutzniveau von Verbrauchern bezweckt. Beim Verkauf an Unternehmen gilt diese Garantiehaftung bislang nicht. Dies will die Bundesregierung nun ändern, um „vermeintlich Handwerk und Bauwirtschaft besser zu stellen“ - so der BGA.
„Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen ist kein Raum für Verbraucherrecht. Denn die Lieferkette verläuft nicht immer - wie es der Vorstellung des Verbraucherrechts entspricht - ,von groß nach klein‘. Die geplante Änderung der Haftungsmaßstäbe im Kaufrecht würde die Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen schwer belasten und zu einem raueren Klima im deutschen Mittelstand führen. Die Regelung muss - wie europarechtlich vorgegeben - auf den Verkauf an Verbraucher beschränkt bleiben“, resümiert Börner.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- ZVKKW-Broschüren zu den neuen Gewährleistungs-Regeln für Aus- und Einbaukosten (13.5.2018)
- ARGE Baurecht empfiehlt Leistungsbeschreibung mit wenig Interpretationsspielraum (4.4.2017)
- Baurechtsstreitigkeiten bergen für private Bauherren ein hohes Risiko (5.12.2016)
- Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau) novelliert (28.8.2016)
- Innenausbauverband bief plant überregionales Baustellenentsorgungskonzept (3.8.2016)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Erste Lesung zur Reform des Bauvertragsrecht (13.6.2016)
- Bundesrat sendet richtiges Signal zur Mängelgewährleistung (24.4.2016)
- Forderung: Reform der Aus- und Einbaukosten von der des Bauvertragsrechts abtrennen (17.1.2016)
- Sind Handwerker Verbraucher zweiter Klasse? Initiative will Gewährleistungsrecht ändern (6.10.2014)
- BGH-Urteil zu Regressansprüchen: Handwerker zieht zumeist den Kürzeren (27.4.2014)
- ZDB: Mängelhaftung des Verkäufers für Aus- und Einbaukosten ausweiten (20.4.2012)
siehe zudem:
- Bauverträge, Baupolitik und Baurecht auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Baufinanzierung, Baukosten, Baubeschreibung, Bauvertrag, Baurecht bei Baubuch / Amazon.de