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Forderung: Reform der Aus- und Einbaukosten von der des Bauvertragsrechts abtrennen


  

(17.1.2016) Die Präsidenten des Hauptverbandes der Deut­schen Bauindustrie und des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe haben am 13. Januar im Rahmen ihrer gemein­samen Jahresauftakt-Pressekonferenz gefordert, die Neure­gelung der sogenannten Aus- und Einbaukosten von der Re­form des Bauvertragsrechts abzutrennen und separat zu be­handeln. Andernfalls könnte sich die Umsetzung des für die Praxis bedeutsamen Gesetzesvorhabens zu den Aus- und Einbaukosten durch die Verknüpfung mit der umstrittenen Reform des Bauvertragsrechts erheblich verzögern - mögli­cherweise sogar scheitern. „Dies ist angesichts der prakti­schen Bedeutung und der wirtschaftlichen Konsequenzen für die betroffenen Bauun­ternehmen nicht hinnehmbar“, so Prof. Thomas Bauer und Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loe­wenstein.

Die Vorschläge zur Reform des Bauvertragsrechts werden von beiden Verbänden ab­gelehnt, „denn sie lösen Konflikte aus, gehen zu Lasten der Bauunternehmen und er­schweren das Bauen in Deutschland ganz erheblich, und das zu einem Zeitpunkt, an dem wir nun wirklich keine Verunsicherung von Investoren, Planern und Bauleuten brauchen können“, so die Begründung.

Besonders zwei Punkte werden von der Bauwirtschaft kritisiert:

  • Der erste Punkt betrifft Regelungen zu Abschlagszahlung und Sicherheitsleis­tung: „Bauunternehmer finanzieren bereits heute erhebliche Summen für Per­sonal, Gerät und Baumaterial vor und tragen zudem das Risiko des Untergangs oder einer Beschädigung des Bauwerks bis zur Abnahme. Und nun sollen ausge­rechnet die Abschlagszahlungen, die für die Bauunternehmen und deren Liqui­dität existentiell wichtig sind, unter erschwerten Bedingungen und gegebenen­falls erst nach langwierigen Beweis- und Gerichtsverfahren geleistet werden“, kritisierten die Präsidenten. Außerdem soll der Unternehmer künftig nur noch für 20% seines Vergütungsanspruchs Sicherheit verlangen dürfen.
  • Der zweite Punkt betrifft „Anordnungsrechte“ des Bauherrn, die das Gesetz bis­lang nicht kennt. „Hier soll der Bauherr nach Vertragsschluss einseitig die ver­einbarte Bauleistung und auch die Bauzeit einseitig ändern dürfen. Ein solches Prinzip von „Befehl und Gehorsam“ stellt einen massiven Eingriff in die Privatau­tonomie sowie die Dispositionsfreiheit des Unternehmers dar. Zudem werden der Bauablauf, die Logistik und die Planung der Baustelle erheblich erschwert. Zudem fehlt eine klare Regelung zur Preisanpassung sowie zur Streitbeilegung, damit der Unternehmer seine Ansprüche auch zeitnah durchsetzen kann“, so Bauer und Loewenstein.

„Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatten wir gemeinsam mit anderen Ver­bänden ein ablehnendes Votum zum Bericht der Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht im Justizministerium abgegeben. Dass nun diese Vorschläge wieder 1:1 auf dem Tisch liegen, lehnen wir mit aller Vehemenz ab und fordern: Zurück auf null“, so die beiden Präsidenten abschließend.

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