Sind Handwerker Verbraucher zweiter Klasse? Initiative will Gewährleistungsrecht ändern
(6.10.2014) Das deutsche Gewährleistungsrecht benachteiligt Handwerker: Wenn es um nicht verschuldete Mängel geht, bleiben sie regelmäßig auf den Kosten für den Aus- und Wiedereinbau beschädigter Teile sitzen. Die Initiative „Mit einer Stimme“ will sich nun dagegen wehren und mit einer Online-Petition den Bundestag zu einer Gesetzesänderung bewegen.
Fairplay-Initiative für das Handwerk
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt klare Regeln für Käufer und Verkäufer. Es spricht demjenigen, der eine Ware kauft, die sich mangelhaft erweist, das Recht zu, diese vom Verkäufer austauschen oder nachliefern zu lassen. Im Juristendeutsch heißt das „Nacherfüllung“. Das gilt aber nur für Otto Normalverbraucher. Für Handwerker gilt dieses Recht nicht. Denn sie gelten vor dem Gesetz als Unternehmer und tätigen einen so genannten Handelskauf. Der unterscheidet sich laut Urteil des Bundesgerichtshofs aber deutlich vom Kauf, den eine Privatperson tätigt.
In der Praxis bedeutet dieser Richterspruch, dass Fachhandwerker auf den Kosten für den Aus- und Wiedereinbau eines defekten Elements sitzen bleiben. Dabei haben sie den Schaden weder direkt noch indirekt verursacht. Das kann zu Ausgaben führen, die einen Betrieb in die Insolvenz zwingen. Die Handwerksinitiative „Mit einer Stimme“ will das jetzt ändern. Mit einer geplanten Online-Petition möchten die Mitglieder erreichen, dass der Bundestag dieser Ungerechtigkeit einen Riegel vorschiebt. Ein passendes Gesetz muss her.
Bis zum Frühjahr 2015 versucht die Initiative, 50.000 Unterstützer zu sammeln und zu mobilisieren. Stand 6.10. haben sich mehr als 4.600 Personen gegen die aktuelle Rechtslage ausgesprochen und sich unter miteinerstimme.org angemeldet. Alle Unterstützer werden automatisch per Newsletter über die Neuigkeiten informiert. Zudem erhält jeder eine Benachrichtigung zum Start der Online-Petition, so dass man die Stimme rechtzeitig abgeben kann.
Fachverbände aus unterschiedlichsten Gewerken des Innenausbaus haben bereits ihre Unterstützung zugesichert. „Wir müssen uns vor ungerechtfertigten Ausfällen schützen“, sagt Heinz Schmitt, Vorsitzender des Bundesverbands Estrich und Belag e.V.
Auf der Facebook-Seite facebook.com/miteinerstimme können Betroffene sich zudem nicht nur eintragen, sondern auch ihren Fall schildern und so andere Handwerker für das Thema sensibilisieren. Alle Handwerker, deren Familien und Freunde sind aufgerufen, dabei zu helfen, dass diese Gesetzeslücke endlich geschlossen wird.
ssiehe auch für zusätzliche Informationen:
- HÜV 2.0 - Neues Vertragswerk zur Haftungsübernahme seit der ISH 2019 (31.3.2019)
- ZVKKW-Broschüren zu den neuen Gewährleistungs-Regeln für Aus- und Einbaukosten (13.5.2018)
- Update: Bauvertragsrecht final beschlossen (31.3.2017)
- BGA kritisiert Änderungen der kaufrechtlichen Mängelhaftung: „Das schadet dem Mittelstand!“ (13.6.2016)
- 1. Lesung zur Reform des Bauvertragsrechts (13.6.2016)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- überarbeitet: Rechtsgutachten zu Haftungsrisiken bei mangelnder Lüftung in Wohnräumen (28.8.2014)
- BGH-Urteil zu Regressansprüchen: Handwerker zieht zumeist den Kürzeren (27.4.2014)
- ZDB: Mängelhaftung des Verkäufers für Aus- und Einbaukosten ausweiten (20.4.2012)
- Baumängel und Bauschäden: Eine Top Ten-Liste vom Verein zur Qualitätscontrolle am Bau (15.8.2011)
- Neue Rechte bei Materialkauf im Baumarkt (31.7.2011)
- ZDB: Unqualifizierte Betriebe verursachen hohe Schäden (10.7.2011)
- Gekauft wie besehen (18.7.2010)
siehe zudem:
- Baumängel, Baurecht, Bauunternehmen, Fliesen und Fliesen verlegen bei Baulinks
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