Gekauft wie besehen
(18.7.2010) Kaum ist man in seine „neue“ Gebrauchtimmobilie eingezogen, entdeckt man die ersten Mängel und fragt sich: Muss diese nicht der Verkäufer noch in Ordnung bringen? „Nein,“ betont der Verband Privater Bauherren (VPB), „nicht wenn im Kaufvertrag die Gewährleistungsansprüche wirksam ausgeschlossen wurden.“ Ist dies der Fall, dann muss der Verkäufer die Mängel nicht in Ordnung bringen. Formulierungen wie „gekauft wie besehen“ deuten darauf hin. Eine Gewährleistung für etwaige Mängel gibt es dann nicht!
Andererseits darf der Verkäufer ihm bekannte erhebliche Mängel nicht verschweigen. Tut er dies, handelt er arglistig, und der Käufer kann dann auch nachträglich die Beseitigung der Mängel verlangen. Im Extremfall kann der Hauskauf sogar rückabgewickelt werden - das ist allerdings ein mühsamer Weg. Er kostet Zeit und endet häufig vor Gericht, denn der Käufer muss dem Verkäufer die Arglist nachweisen. Das gelingt nicht ohne weiteres. Leichter ist es, sich abzusichern, und schon vor Kaufabschluss einen Bauschadenssachverständigen mit einem Altbaugutachten zu beauftragen. Dann weiß der Käufer, was er bekommt und welche Schäden er eventuell sanieren lassen muss.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Sind Handwerker Verbraucher zweiter Klasse? Initiative will Gewährleistungsrecht ändern (6.10.2014)
- Baubranche setzt verstärkt auf Schlichtungsverfahren (24.6.2013)
- ZDB: Mängelhaftung des Verkäufers für Aus- und Einbaukosten ausweiten (20.4.2012)
- VPB rät: Statt Sanierung auch Abriss und Neubau erwägen (8.4.2012)
- „Plümecke - Preisermittlung für Bauarbeiten“ zum 27. Mal aktualisiert (5.2.2012)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Mietrecht: Falsche Angaben zur Wohnfläche bergen ein hohes Risiko (18.7.2010)
- Typische Bauschäden im Bild (12.7.2010)
- DIN-Vorschriften zum Zeitpunkt der Errichtung maßgeblich (11.7.2010)
- BGH zu Mieterhöhungen bei Wohnwertverbesserungen (11.7.2010)
- Urheberrechte von Architekten gelten nur für einzigartige Bauwerke (27.6.2010)
- VPB: "DIN-Normen nicht immer anerkannte Regel der Technik" (27.6.2010)
- EU erhöht Anforderungen an Energieausweise für Gebäude (28.5.2010)
- Einfacher Selbsttest, um Wasserverluste in Wohngebäuden vermeiden (26.5.2010)
- BGH-Urteil stärkt Bauherrenrechte bei Kreditverkauf (25.4.2010)
- Kabinett beschließt Novelle der Immobilienwertermittlungsverordnung (28.3.2010)
- Wärmedämmung darf nicht auf Nachbars Grundstück ragen (21.2.2010)
- Überarbeitete Bauvertragsmuster von Haus & Grund und ZDB (31.1.2010)
- Schlichtung I: Bauindustrie begrüßt neue Streitlösungsordnung SL Bau (31.1.2010)
- Schlichtung II: ARGE Baurecht rät zur etablierten SOBau (31.1.2010)
- Buchvorstellung 'Risse in Gebäuden' (7.5.2009)
siehe zudem: