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VPB: "DIN-Normen nicht immer anerkannte Regel der Technik"

(27.6.2010) Wer ein schlüsselfertiges Haus kaufen möchte, muss dazu einen Bauver­trag mit Bauleistungsverzeichnis unterschreiben.  Häufig wird darin auf DIN-Normen und die so genannten anerkannten Regeln der Technik Bezug genommen. Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt davor, sich allein auf diese Begriffe zu verlassen, die keine Rechtsnormen, sondern nur technische Regelungen sind.

Vor allem die "anerkannten Regeln der Technik" verändern sich häufig sogar recht schnell in der Folge von Entwicklungen in der Bautechnik. Der Vorsitzende des Verban­des Privater Bauherren, Thomas Penningh, nennt Beispiele dafür: "Was vor zehn Jah­ren bei der Heizungstechnik oder Wärmedämmung anerkannte Regel der Technik war, das ist heute längst überholt." Auch die heute noch geltenden Schallschutz-DIN-Nor­men entsprächen inzwischen nicht mehr in allen Details den anerkannten Regeln der Technik und würden letztlich umformuliert.

Neben der Gefahr, dass DIN-Normen noch nicht auf dem neuesten Stand der Bautech­nik sind, können auch unterschiedliche Begriffs- Interpretationen zu Enttäuschungen führen. So werden seit einigen Jahren verstärkt barrierearme Immobilien nachgefragt und angeboten. Es gibt aber keine allgemeingültige Definition für diese Anforderung - und die diesbezüglichen Bedürfnisse eines älteren, etwas bewegungseingeschränkten Menschen sind auch andere als die eines Blinden oder Rollstuhlfahrers.

Der VPB rät deshalb allen Bauherren, sich nicht mit dem Verweis auf DIN-Standards zufriedenzugeben, sondern einen auf das individuelle Handicap abgestimmten Bauver­trag festzuschreiben. Das mache zwar Mühe, aber der Bauherr bekomme dafür ein auf seine Bedürfnisse ausgelegtes Haus, das nicht einmal teurer sein müsse als ein Stan­dard-Haus.

Um sich trotz der verwirrenden Vielfalt an Begriffen, Regeln und Rechtsvorschriften für das Richtige und technisch Bestmögliche zu zu entscheiden, empfiehlt der VPB, Bau­verträge grundsätzlich vor Vertragsabschluss vom unabhängigen Bausachverständigen prüfen lassen.

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