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neuer Name: „RAL-Gütezeichen energieeffizientes Gebäude“

RAL-Gütezeichen energieeffizientes Gebäude(23.3.2010) Bisher hieß das RAL-Gütezeichen mit der Nummer 965 „Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise“. Seit Februar 2010 zeichnet es nun als „Gütezeichen energieeffizientes Gebäude“ Häuser mit hohem energetischem Anspruch aus. Auch die für die Vergabe zuständige Organisation hat sich konsequenterweise in „Gütegemeinschaft energieeffiziente Gebäude“ umbenannt. Der neue Name sei notwendig geworden, nachdem man den Geltungsbereich der Gütesicherung in den zurückliegenden Jahren wiederholt ausgeweitet und zuletzt um Altbausanierungen ergänzt hatte. Das umgetaufte Gütezeichen gilt für ...

  • Neubauten und Bestandsumbauten im Niedrigenergie- und Passivhausniveau,
  • Altbauaanierungen nach dem Standard der jeweils gültigen EnEV sowie
  • für die Sanierung von Gebäudeteilen.

Das Gütezeichen wird auf Antrag für die Planung und Bauausführung verliehen, sobald der so genannte Güteprüfer (ein unabhängiger Sachverständiger) bestätigt, dass das Bauvorhaben die Vorgaben des RAL-Gütezeichens erfüllt.

Mit der Aufnahme von Altbausanierungen in ihren Kriterienkatalog will die Gütegemeinschaft ein wichtiges Feld im Baugeschehen abdecken. Bei der energetischen Ertüchtigung älterer Gebäude ergeben sich in der Regel gänzlich andere Herausforderungen als bei Neubauten. Dies gilt erst recht, wenn man sich für eine Teilsanierung entscheidet und beispielsweise zuerst das Dachgeschoss ausbaut, die Wärmedämmung des ganzen Hauses aber auf später verschiebt. Die Güteprüfer kennen die typischen Probleme solcher Sanierungsvorhaben und richten besonderes Augenmerk darauf, dass angemessene Lösungen gefunden werden. Das Ziel ist in jedem Fall, ein möglichst niedriger Energieverbrauch des fertigen Gebäudes.

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