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ARGE Baurecht: Schallschutz vertraglich regeln

(6.12.2009) Schallschutz ist im Wohnhausbau unentbehrlich und lange über die DIN 4109 geregelt. Das hat sich geändert! Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Mehrere Gerichte, darunter der Bundesgerichtshof, haben inzwischen geurteilt: Schallschutz nach DIN 4109 reicht für Wohnungen nicht aus. Die DIN 4109 entspricht nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik. Mit modernen Baustoffen lassen sich inzwischen erheblich höhere Schallschutzwerte erreichen.

Die ARGE Baurecht rät deshalb: Käufer schlüsselfertiger Häuser sollten sich nicht auf die überholte Schallschutz-DIN einlassen, sondern individuell modernen Schallschutzstandard im Bauvertrag definieren.

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