BGH-Urteil stärkt Bauherrenrechte bei Kreditverkauf
Dürfen Kreditinstitute Grundpfandrechte an Dritte weiterverkaufen oder nicht? Diese
Frage ist seit Jahren heftig umstritten. Nun hat der Bundesgerichtshof am 30.
März eine Entscheidung im Bank- und Börsenrecht getroffen, die auch für
Bauherren und Immobilieninvestoren weitreichende Wirkungen hat. Die
Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen
Anwaltverein (DAV) begrüßt die neue Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 30.3.2010
XI ZR 200/09). Grundsätzlich dürfen Grundpfandrechte auch in Zukunft
weiterveräußert werden, aber die Rechte der Bauherren werden besser gewahrt.
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