Verbraucherzentrale BW: „Baufirmen übervorteilen Häuslebauer“
(12.7.2009) Kunden werden von Bauunternehmen im Rahmen des rechtlich gerade noch Zulässigen systematisch benachteiligt - das ergibt die Prüfung von rund 200 Bauverträgen, die die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg jährlich durchführt. Im schlimmsten Fall kann die Unterschrift unter einen Bauvertrag den wirtschaftliche Ruin des Bauherren bewirken. Die Verbraucherzentrale fordert daher bessere gesetzliche Regelungen zur ...
- Bauleistungsbeschreibung,
- Gestaltung der Abschlagszahlungen und zur
- Kundenabsicherung beim Konkurs eines Bauunternehmens.
Die Überprüfungen der Verbraucherzentrale zeigen, dass (nichr nur) unerfahrene Bauherren nicht erkennen, dass sie bis zur Fertigstellung ihrer Immobilie erhebliche Zusatzkosten bestreiten müssen:
- Leistungsbeschreibungen zeichnen sich häufig durch Unbestimmtheit aus und enthalten Änderungsvorbehalte zu Gunsten der Baufirmen.
- Der Bezug auf Normen suggeriert besondere Qualität, wo nur Mindeststandards erfüllt werden.
- Notwendige Leistungen wie etwa Anschlüsse für Gas, Wasser, Strom oder die Deponierung des Erdaushubs werden nicht erwähnt. Hat der Kunde erst einmal unterschrieben, muss er diese Leistungen teuer über die Baufirma oder ihre Subunternehmen abwickeln.
- Regelmäßig in Verträgen verschwiegene finanzielle Stolperfallen sind die „Ausstattung nach Bemusterung“, die üblicher Weise nach Vertragsunterzeichnung konkretisiert wird. Hier kommen schnell zehntausende Euro zusätzlicher Kosten zusammen.
Und geht der Bauunternehmer pleite, hat sein Kunde zudem meist mehr bezahlt, als an Gegenwert auf der Baustelle steht. Für die Fertigstellung der Bauruine muss er dann noch einmal unverhältnismäßig viel Geld aufbringen.
Die „Bauangebotsprüfung“ der Verbraucherzentrale weist vor Unterzeichnung des Vertrages auf Fallstricke und Risiken hin und gibt konkrete Empfehlungen für die Nachbesserung des Vertragsentwurfes. Ein Architekt prüft Baubeschreibung und Pläne, ein Fachanwalt die Vertragsbedingungen. Die Prüfung kostet 320 Euro.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Kostenlose Bauvertragsmuster von Haus & Grund und ZDB aktualisiert (19.3.2012)
- "Einzelvergabe ist für Bauherren meist günstiger als GU-oder GÜ-Vergabe" (7.11.2011)
- Bauträger und Investoren sollten Abschlagszahlungen nicht vorzeitig annehmen (26.4.2011)
- Ratgeber hilft bei der Beurteilung von Bau-Angeboten (12.10.2010)
- DIN-Normen nicht immer anerkannte Regel der Technik (27.6.2010)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
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- Haus & Grund und ZDB bieten kostenlose Vertragsmuster für Bauverträge (31.8.2008)
- Buchvorstellung: Schäden an Gebäuden - Erkennen und Beurteilen (28.12.2008)
- BGH stärkt Rechte der Auftraggeber von Bauleistungen (18.5.2008)
- VPB rät: Bauprojekte sorgfältiger vorbereiten (23.3.2008)
- Bauen mit Bauträgern: Trotz Festpreis drohen häufig satte Zusatzkosten (3.2.2008)
- ARGE Baurecht rät: Vor Baubeginn wichtige Versicherungen abschließen (6.1.2008)
- Buchvorstellung: Typische Baufehler erkennen, vermeiden, beheben (30.12.2007)
- Fiskus repariert nicht mit (30.12.2007)
- SOBau - Werkzeug (incl. Musterverhandlung auf DVD) zur Schlichtung von Baustreitigkeiten (16.9.2007)
- ARGE Baurecht rät: Bauherr darf Bauabnahme verweigern (20.5.2007)
- Die häufigsten Fehler bei der Bauabnahme (2.7.2006)
- "Rechtsgrundlage bei vier von fünf Bauverträgen rechtswidrig" (11.12.2005)
- Baugewährleistungs-/ Baufertigstellungs-Versicherung damit das Haus auch fertig gebaut wird (22.10.2005)
- "ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen vom VPB (24.10.2005)
- Bau-, Immobilien- und Mietrechts-Themen / -Urteile: Bauvertrag
siehe zudem:
- Baurecht, Fertighäuser, Fertiggaragen, Fertigkeller und Fertigbau auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Bauen, Baurecht, VOB bei Baubuch/Amazon.de
- Fördermittel der Städte, Landkreise, Gemeinden, Energieversorger, Bundesländer und des Bundes