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Muster-Baubeschreibung der Verbraucherzentrale spart Kosten

(1.2.2009; upgedatet am 4.11.2013 anlässlich einer neuen Ausgabe) Viele Bauherren erleben ein böses Erwachen, wenn sich herausstellt, dass der zu einem Festpreis un­terzeichnete Bauvertrag nicht alle notwendigen und gewünschten Leistungen am neu­en Haus enthält. Bau- und Leistungsbeschreibungen, die mit dem Vertrag vereinbart werden, lassen vieles offen - meist zum Vorteil des Bauunternehmens. Am Ende kostet das Wunschhaus wesentlich mehr als erwartet. Die Musterbaubeschreibung der Ver­braucherzentrale soll helfen, die vertraglichen Pflichten des Bauunternehmens konkret festzulegen und damit die Baukosten besser im Griff zu halten.

"Wer sich die Leistungsbeschreibungen von Bauprojekten ansieht, findet nur selten verbindliche, rechtlich belastbare Aussagen," kritisiert Christian Michaelis, Bauexperte der Verbraucherzentrale. Ganze Häuser werden auf lediglich drei DIN-A-4-Seiten beschrieben.

  • Beim Punkt "Heizung" heißt es schlimmstenfalls schlicht "Deutsches Markenge­rät".
  • "Bodenbelag: Fußbodenbeläge auf ungefliesten Flächen" kann Kunststoff- oder Teppichboden, Parkett, oder Laminat bedeuten.
  • Auch der Begriff "schlüsselfertig" ist nicht verbindlich definiert - häufig fehlen Angaben und Kosten zu Leistungen wie Hausanschlüsse, Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten oder Maler- und Tapezierarbeiten.

Alles, was nicht eindeutig schriftlich fixiert ist, kann der Unternehmer nach eigenem Ermessen ausführen - nicht unbedingt entsprechend den Vorstellungen des Bauherrn. Michaelis: "Vor Unterzeichnung des Bauvertrags muss man Art und Umfang der Leis­tung inklusive der Bemusterung detailliert festlegen und den Festpreis ermitteln las­sen, damit sie Bestandteil des Vertrages werden."

Die Musterbaubeschreibung der Verbraucherzentrale mit interaktivem Formular und CD soll helfen, unterschiedliche Angebote vergleichbar zu machen und spä­tere Enttäuschungen, zusätzliche Kosten oder gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sie kann für 19,90 Euro gegen Rechnung per E-Mail an die Verbraucher­zentrale bestellt werden.

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