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10-Punkte-Plan von ARGE Baurecht zum „perfekten“ Bauvertrag

10-Punkte-Plan Bauvertrag der ARGE Baurecht

  

(13.12.2015) Wer baut, braucht einen Bauvertrag. Doch das geltende Vertragsrecht wimmelt nur so vor Stolperfallen. Da­her hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher­schutz (BMJV) im September 2015 einen Gesetzesentwurf vor­gelegt, der besondere Regelungen für Bauprofis und einen bes­seren Schutz privater Bauherren vorsieht. Allerdings gilt das neue Gesetz wohl erst ab 2017. Damit bis dahin  möglichst störungsfrei gebaut werden kann, hat die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) einen 10-Punk­te-Plan zum Bauvertrag vorgelegt.

In dem Leitfaden finden sich konkrete Handreichungen, um ei­nem Bauvorhaben ein gutes rechtliches Fundament zu geben. Denn ein Bauvertrag sollte alle Punkte regeln, die für die plan­mäßige Abwicklung eines Bauvorhabens relevant sein könnten – unabhängig davon, ob es um einen privaten Wintergarten-Anbau oder ein gewerblich betriebenes Wohn- und Geschäftshaus im Wert von mehreren Millionen Euro geht.

Nach den Erfahrungen von Dr. Birgit Franz, Fachanwältin für Bau- und Architekten­recht  und Vorstandsmitglied der ARGE Baurecht, führen die immer gleichen Punkte zu Problemen. Dazu gehören ...

  • unrealistische Planungen,
  • ungenaue Leistungsbeschreibungen und/oder
  • fehlende Regelungen, wie mit unvorhergesehenen Ereignissen umzugehen ist.

„Der Baugrund entpuppt sich als nicht tragfähig, ein Vertragspartner gerät in Verzug, das Wetter spielt nicht mit… Auf einer Baustelle passieren fast immer Dinge, die nicht geplant waren. Ein Bauvertrag sollte den Umgang damit regeln“, so Frau Franz.

Der Leitfaden der ARGE Baurecht enthält weitere Punkte, die bei Vorbereitung und Abschluss von Bauverträgen berücksichtigt werden sollten. „Wer diese 10 kritischen Punkte so präzise wie möglich abarbeitet, hat gute Chancen auf einen störungsar­men Bauverlauf – jedoch keine Garantie“, konstatiert Baurechtsanwältin Franz. „Da­her raten wir allen Baubeteiligten, Verträge und Leistungsverzeichnisse von einem Baurechtsexperten prüfen zu lassen. Die im Vergleich zu den Gesamtkosten geringen Gebühren sind gut investiert.“

Der vierseitige Leitfaden ist als PDF-Dokument hier downloadbar.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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