Pläne und Berechnungen vertraglich zusichern lassen
(25.4.2016) Wer ein Haus baut, der muss nicht nur die Baufirmen bezahlen und das Material, sondern auch alle Pläne - von den Ausführungsplänen über die Statik, vom Entwässerungsplan über den Wärmeschutznachweis, bis hin zum Lüftungskonzept oder Schallschutznachweis.
Schlüsselfertigbauherren interessieren sich aber laut dem Verband Privater Bauherren (VPB) mehr für ihr neues Heim und weniger für die dazu erforderlichen Pläne. Deshalb würden sie auch oft vergessen, sich die Planungsunterlagen vertraglich zusichern zu lassen. Das ist aber notwendig, wenn sie von Anfang an kontrollieren wollen, ob Planung und Bauausführung technisch in Ordnung sind und geltendem Recht entsprechen. Bei der Beurteilung können sie unabhängige Bausachverständige unterstützen, aber auch die können ohne Pläne und Berechnungen nicht prüfen, wie es um das Haus bauphysikalisch bestellt ist, ob die im Vertrag vereinbarten Materialien tatsächlich eingebaut und ob die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt werden. Letzten Endes haften die Bauherren aber dafür, dass ihre Immobilie geltendem Recht entspricht.
Welche Unterlagen sich Bauherren unbedingt aushändigen lassen sollten, steht im zweiseitigen VPB-Ratgeber „Bauunterlagen“, der unter vpb.de > Service > VPB-Ratgeber kostenlos downloadbar ist (direkter PDF-Download).
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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siehe zudem:
- Bauherren Magazin, Bauschäden und Bauverträge auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Bauen, Baurecht, VOB bei Baubuch / Amazon.de