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Pläne und Berechnungen vertraglich zusichern lassen


  

(25.4.2016) Wer ein Haus baut, der muss nicht nur die Baufir­men bezahlen und das Material, sondern auch alle Pläne - von den Ausführungsplänen über die Statik, vom Entwässerungs­plan über den Wärmeschutznachweis, bis hin zum Lüftungs­konzept oder Schallschutznachweis.

Schlüsselfertigbauherren interessieren sich aber laut  dem Ver­band Privater Bauherren (VPB) mehr für ihr neues Heim und weniger für die dazu erforderlichen Pläne. Deshalb würden sie auch oft vergessen, sich die Planungsunterlagen vertraglich zusichern zu lassen. Das ist aber notwendig, wenn sie von An­fang an kontrollieren wollen, ob Planung und Bauausführung technisch in Ordnung sind und geltendem Recht entsprechen. Bei der Beurteilung können sie unabhängige Bausachverständige unterstützen, aber auch die können ohne Pläne und Berechnungen nicht prüfen, wie es um das Haus bau­physikalisch bestellt ist, ob die im Vertrag vereinbarten Materialien tatsächlich einge­baut und ob die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt werden. Letz­ten Endes haften die Bauherren aber dafür, dass ihre Immobilie geltendem Recht ent­spricht.

Welche Unterlagen sich Bauherren unbedingt aushändigen lassen sollten, steht im zweiseitigen VPB-Ratgeber „Bauunterlagen“, der unter vpb.de > Service > VPB-Rat­geber kostenlos downloadbar ist (direkter PDF-Download).

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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