Reform des Wohnungseigentumsrechts gefordert
(25.4.2016) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Reform und die Vereinfachung des Wohnungseigentumsrechts. So soll die Bundesregierung ein Wohnungseigentumsgesetz vorlegen, das die Verbraucherrechte von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) festschreibt. Weitere Forderungen beziehen sich auf ...
- die Förderung von Umbaumaßnahmen und Sanierungen,
- die Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung und
- Qualifizierungsnachweise für Immobilienmakler und Verwalter.
Darüber hinaus soll das neue Gesetz Konten von Wohnungseigentümergemeinschaften vor Missbrauch schützen. Die meisten Defizite der geltenden Rechtslage gebe es hinsichtlich der Transparenz, der Konteneinsicht und den Kontrollmöglichkeiten der Wohnungseigentümer(-gemeinschaften) gegenüber den Verwaltern. Deswegen sei die Stärkung der Rechte von Wohnungseigentümern sowie Wohnungseigentümerbeiräten gegenüber Verwaltern erforderlich, führen die Grünen an.
Quorum statt Einstimmigkeit
Umbaumaßnahmen und Sanierungen sollen u.a. dadurch ermöglicht werden, dass das Quorum für energetische Sanierungen der Fassade abgesenkt wird. So soll laut Grünen in Wohnungseigentümergemeinschaften eine doppelt qualifizierte Mehrheit als Quorum gelten. Bislang ist Einstimmigkeit erforderlich. In der Begründung führen die Abgeordneten an, dass die Sanierungsrate im Bestand von Wohnungseigentümergemeinschaften mit 0,6% niedriger als im übrigen Gebäudebestand sei.
Schlichten statt Streiten
Um die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Streitbeilegung bei Rechtsstreitigkeiten zu stärken, soll unter anderem eine Schlichtungsstelle geschaffen und die Streitoberwertgrenze von derzeit 5.000 Euro geprüft werden. Die Grünen begründen dies damit, dass es innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften überproportional zu Streitigkeiten vor Gericht komme. Die Wohnungseigentumsgerichte würden mit der Bearbeitung kaum hinterher kommen.
Ihre Forderung, Verbraucherrechte in der Wohnungseigentumsgesetzgebung zu verankern, begründen die Abgeordneten mit Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH). Dieser habe 2015 in seiner Rechtsprechung Wohnungseigentümer(-gemeinschaften) als Verbraucher anerkannt. Die geltende Rechtslage sei seit Inkrafttreten 1951 kaum überarbeitet worden und daher den gegebenen Herausforderungen und Bedürfnissen nicht gewachsen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Drucksache 18/8084
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Bundesbauministerium
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
ausgewählte weitere Meldungen:
- Energetische Sanierungen bei Wohngebäuden rückläufig (23.3.2016)
- Schulden für Sanierung einer Wohnanlage bei einer WEG legitim (7.2.2016)
- Haustüren von Mehrfamilienhäusern dürfen nachts nicht abgeschlossen werden! (20.1.2016)
- Neuer VPB-Leitfaden „Die Eigentumswohnung“ (22.11.2015)
- De-minimis-Erklärung für Förderungen: KfW vereinfacht Anfragsverfahren für WEGs (5.7.2015)
siehe zudem:
- Bauherren Magazin und Bauverträge auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Bauen, Baurecht, VOB bei Baubuch / Amazon.de