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VPB rät von getrennten notariellen Beurkundungen beim Hauskauf ab


  

(12.4.2015) Wer eine Immobilie kauft, der muss den Kauf beim Notar beurkunden lassen. Normalerweise gehen Käufer und Verkäufer gemeinsam zum Termin. Wohnt aber beispiels­weise der Käufer weit weg vom zukünftigen Wohnort, oder die Parteien finden keinen gemeinsamen Termin, dann können Hauskäufe auch bei getrennten Beurkundungen abgeschlossen werden.

Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät aber zur Vorsicht, denn bei getrennten Be­urkundungen können Fragen, die eventuell während der Verlesung des Vertrags noch aufkommen, nicht geklärt werden. Der zweite Vertragspartner ist ja nicht anwesend. In solchen Fällen bleibt nur, entweder den Vertrag nicht zu unterzeichnen, oder die Unterschrift trotz der noch offenen Fragen zu riskieren. Beides kann unerwünschte Konsequenzen haben. Deshalb rät der VPB privaten Bauherren von getrennten Beur­kundungsverfahren ab.

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