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ZDB und HDB lehnen EEE ab und favorisieren etabliertes Präqualifikationsverfahren


  

(16.9.2015) Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Ver­gaberichtlinie soll eine „Einheitliche Europäische Eigenerklä­rung“ (EEE) als europaweit einheitliches Muster für den Eig­nungsnachweis in Form von Eigenerklärungen eingeführt wer­den - egal um welche Art von Vergabe bzw. öffentlichen Auf­trag es sich dabei handelt. Die Hauptgeschäftsführer des Zen­tralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB) und vom Haupt­verband der Deutschen Bauindustrie (HDB), Felix Pakleppa und Michael Knipper, sind damit gar nicht einverstanden: „Wir haben große Sorge, dass dabei das Kind mit dem Bade ausge­schüttet wird. Statt zu entbürokratisieren wird ein neuer For­mularwust geschaffen, der völlig unbrauchbar ist.“

Beide Verbandsvertreter warnen davor, „das im Baubereich seit Jahren etablierte Prä­qualifizierungssystem (PQ VOB) zu verdrängen. Es hat sich als wirksames Mittel zur Entbürokratisierung bewährt und darf durch die ,Einheitliche Europäische Eigenerklä­rung‘ nicht gefährdet werden.“

Die Verbände der Bauwirtschaft und die IG BAU hätten gemeinsam mit dem Wirt­schafts- und Bauministerium ein System der Präqualifizierung geschaffen, mit dem die bürokratische und aufwändige Überprüfung der Bewerber um öffentliche Aufträge im Einzelfall überflüssig werde: „Die PQ ist ein hervorragendes Beispiel für die Zusammen­arbeit von Politik und Bauwirtschaft. Sie stellt eine erhebliche Entlastung für die öf­fentlichen Vergabestellen und für die sich um Bauaufträge bewerbenden Bauunterneh­men dar. Mit diesem System wird Zeit, Geld und Bürokratie eingespart“, so Pakleppa und Knipper.

Die Auffassung der EU-Kommission, nach der die „Einheitliche Europäische Eigener­klärung“ bei sämtlichen Vergaben verpflichtend genutzt werden soll, gehe weit über den Wortlaut der EU-Vergaberichtlinie hinaus. „Richtig ist nur, dass alle öffentlichen Auftraggeber die ,Einheitliche Europäische Eigenerklärung‘ als vorläufigen Eignungs­nachweis akzeptieren müssen, sofern der Bieter dieses Formular nutzt. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass die EEE verpflichtend genutzt werden muss“, erläu­terten die beiden Hauptgeschäftsführer ihre Bedenken.

20 Seiten Eigenerklärung

Das von der EU-Kommission im Sommer 2015 nach mehrmaliger Überarbeitung vorge­legte Formblatt für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung sei mit knapp 20 Seiten nach wie vor viel zu lang sowie zu umfangreich und gestaltet sich aus Sicht der Bieter beim Ausfüllen als viel zu kompliziert. „Statt Bürokratie abzubauen, wird neue, über­flüssige geschaffen! Das Formblatt ist für die tägliche Praxis untauglich. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass - wie nach bisheriger Rechtslage - die Bieter wählen können, auf welche Weise sie ihre Eignung gegenüber dem Auftraggeber nachweisen, z.B. durch Eigenerklärungen, Präqualifizierung oder Ein­zelnachweise“, so die beiden Hauptgeschäftsführer.

Übrigens: Die englische Bezeichnung der EEE lautet „European Single Procurement Document“, kurz ESPD.

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