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Eckpunktepapier zur Einführung eines Präqualifikations­verfahrens für Bauunternehmen verabschiedet

(9.9.2004) „Um Kosten und Zeit beim Nachweis der Eignung von Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge zu sparen, spricht sich die Bundesregierung für die Einführung eines Präqualifikationsverfahrens aus. Zugleich wird damit eine verbesserte Bekämpfung von illegalen Praktiken im Baugewerbe ermöglicht,“ sagte am 8.9. der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) in Berlin. Die Kosten für den Eignungs­nachweis betragen bislang 150 bis 250 Euro für jeden der jährlich rund 1,2 Mio. öffentlichen Bauaufträge. Mit einem Präqualifikationsverfahren soll eine deutliche Reduzierung dieser Kosten erreicht werden. Eine für die Bundesregierung erstellte Studie schätzte ein Einsparpotential von insgesamt ca. 580 Mio. Euro für die Unternehmen.

Eine Arbeitsgruppe unter gemeinsamen Vorsitz des BMVBW und des Bundesministe­riums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat dazu ein Eckpunktepapier erarbeitet, in dem zentrale Regelungen für ein Präqualifizierungsverfahren festgeschrieben wurden:

  • Einführung eines bundeseinheitlichen und auf freiwilliger Basis beruhenden Präqualifikationssystems (mit der Möglichkeit der Vorlage von Einzelnachweisen),
  • Ersatz wesentlicher Teile der im Vergaberecht für jeden einzelnen Auftrag geforderten Eignungsnachweise (Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit - §8 VOB/A) durch eine Präqualifikation,
  • Veröffentlichung einer Liste im Internet, in der die präqualifizierten Unternehmen geführt werden,
  • Bundeseinheitliche Präqualifikation durch eine begrenzte Anzahl wettbewerblich ermittelter privater Unternehmen, die von einer noch zu benennenden Bundesbehörde zu akkreditieren und zu überwachen sind,
  • Aufschlüsselung der Nachweise für die Präqualifikation nach Leistungsbereichen, um die fachliche Eignung eines Unternehmens zu dokumentieren,
  • Verpflichtung der präqualifizierten Unternehmen bei der Beteiligung von Nachunternehmern, nur solche Nachunternehmen einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder per Einzelnachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sindt,
  • Kostenloses Verfahren für öffentliche Auftraggeber im Sinne des §98 GWB; Finanzierung der Präqualifizierungsstelle aus Entgelten für die Präqualifikation.

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