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Bund will Präqualifikation für Bauunternehmen einführen

(9.6.2004) "Die Bundesregierung will für Bauunternehmen, die für öffentliche Aufträge bieten oder sich bewerben, die Präqualifikation auf bundeseinheitlicher und freiwilliger Basis einführen." Das sagte Achim Großmann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, auf dem Tag der NRW-Bauwirtschaft am Dienstag in Düsseldorf. Bisher werden in Deutschland für öffentliche Aufträge Bauunternehmen einer Eignungsprüfung im Einzelfall nach der Verdingungsverordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A), unterzogen. Zukünftig soll diese Prüfung auf der Basis der in der VOB definierten Anforderung vorgelagert und auftragsunabhängig durchgeführt werden können. Die Schaffung eines solchen Systems werde von allen Beteiligten, der Bauwirtschaft, der Baugewerkschaft sowie dem Bund und den Ländern als Auftraggeber, gemeinsam getragen.

Die Präqualifikation werde den bisherigen bürokratischen Aufwand sowohl für die Bieter und Bewerber, als auch die Vergabestellen erheblich verringern - meinte Großmann: Außerdem werde sie Bauunternehmen, die sich an die deutschen Rechtsvorschriften halten, unterstützen und die Qualität der Eignungsprüfung sichern.

Die Bundesregierung hat nach einer Initiative der Bauwirtschaft und der IG Bau im Rahmen des Baugipfels am 1. April 2003 eine Arbeitsgruppe mit allen Beteiligten einberufen. Großmann stellte die wesentlichen Inhalte eines erarbeiteten Eckpunktepapiers vor: Die Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit um öffentliche Aufträge erfüllen zu können, soll auftragsunabhängig einem akkreditierten Unternehmen, einer Präqualifizierungsstelle, nachgewiesen werden können. Die dann qualifizierten Unternehmen würden in einer im Internet zugänglichen, bundesweiten Liste geführt. Der Nachweis soll in der Regel auf ein Jahr befristet sein und alle geforderten Kriterien enthalten. Sollte ein Kriterium nicht mehr erfüllt sein, werde die Präqualifikation sofort entzogen. Das geplante System werde den öffentlichen Auftraggeber allerdings nicht von der konkreten auftragsbezogenen Prüfung befreien können. Hierfür würden Unternehmen weiterhin Nachweise erbringen müssen.

Die Bundesregierung hatte sich zuvor für die Schaffung einer EU-einheitlichen, transparenten und nicht diskriminierenden Norm für die Qualifizierung eingesetzt. Auch weil deutsche Unternehmen in der Vergangenheit immer wieder über Schwierigkeiten berichtet hatten, sich an öffentlichen Aufträgen im EU-Wirtschaftsraum zu beteiligen, sagte Großmann. Häufig sei es nicht möglich gewesen, sich in Ländern mit unterschiedlichsten vorgezogenen Eignungsprüfungen zeitnah qualifizieren zu lassen. Diese Bestrebungen seien aber letztlich am Widerstand der Mitgliedsstaaten gescheitert, die ihr etabliertes nationales System nicht aufgeben wollten.

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