Baugewerbe begrüßt Einführung eines bundesweiten Wettbewerbsregisters
(4.4.2017) Das Baugewerbe begrüßt den am 29. März vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung eines bundesweiten Wettbewerbsregisters. „Ein solches Register kann dazu beitragen, dass öffentliche Aufträge nur an solche Unternehmen vergeben werden, die keine erheblichen Rechtsverstöße begangen haben und die sich im Wettbewerb fair verhalten haben,“ erwartet ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa und betont zugleich, dass aus Sicht der Bieter ein bundesweites Wettbewerbsregister allerdings nur dann Sinn mache, wenn im Gegenzug sämtliche Landesregister abgeschafft würden. „Ansonsten droht ein Doppelsystem von Bundes- und Landesregistern mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Verfahren. Dies würde die Situation für alle Bieter deutlich erschweren“, mahnte Pakleppa.
Befürwortet wird auch die Einrichtung einer zentralen Prüfungsstelle, die einheitlich die von Unternehmen durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen bewertet. Hierdurch werde verhindert, dass unterschiedliche Vergabestellen eine durchgeführte Maßnahme unterschiedlich bewerten. Dies schaffe für die Bieter Rechtssicherheit.
Pakleppa stellte allerdings auch fest, dass bislang im Gesetzentwurf ein Anspruch des Bieters auf Schadensersatz wegen zu Unrecht aufgenommener Eintragungen bzw. Untätigkeit bei der Löschung fehlerhafter Eintragungen fehle, und forderte deshalb: „Zur Klarstellung ist ein solcher Schadensersatzanspruch in das Gesetz aufzunehmen.“
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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- Wenn Unfairness Vorteile bringt, ist das Unternehmen krank (9.4.2002)
siehe zudem:
- Bauunternehmen, Herstellerverbände und öffentliche Hand auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Bauen, Architektur, Architekt und Wirtschaft bei Baubuch / Amazon.de