Verabschiedung der Vergaberechtsreform durch den Deutschen Bundestag
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(20.12.2015) Auch wenn wohl nicht alle Erwartungen erfüllt worden sind, begrüßen Baugewerbe und Handwerk die Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts durch den Deutschen Bundestag. Das Gesetz stehe für Kontinuität bei der Berücksichtigung der Interessen des Mittelstands.
„Besonders wichtig ist uns“, so ZDB-Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Felix Pakleppa, „die unveränderte Beibehaltung der Regelung zur Fach- und Teillosvergabe. Die Losvergabe ist weiterhin der Regelfall. Diese Grundregel hat sich in der Praxis bewährt und ermöglicht es den Unternehmen der mittelständisch geprägten Bauwirtschaft, am Wettbewerb um öffentliche Aufträge teilzunehmen. Der Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe sorgt damit dafür, dass staatliche Investitionen auch die heimischen Unternehmen erreichen, die rund 75% der Arbeitsplätze und 80% der Ausbildungsplätze vor Ort bereitstellen.“
Bei einer Aufteilung in Lose können mehr Unternehmen ein Angebot abgeben, so dass durch die erhöhte Teilnehmerzahl auch der Wettbewerb gestärkt werden sollte. Zugleich werde damit die Wirtschaftlichkeit der Auftragsvergabe verbessert. Die Regelung zur Losvergabe in §97 Abs. 4 GWB lasse auch genügend Spielraum für Gesamtvergaben - nämlich immer dann, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern, resümiert Pakleppa.
Das Baugewerbe kritisiert allerdings die durch das Gesetz ausgeweiteten Spielräume für Inhouse-Vergaben und interkommunale Kooperationen. Hierdurch würden Bauaufträge dem Markt entzogen, die bislang von Unternehmen der Bauwirtschaft ausgeführt werden konnten.
Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), freut sich, dass „sich mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts Bundestag und Bundesrat zu den Prinzipien der mittelstandsgerechten Vergabe bekannt haben.“ Auch dem ZDH war der Vorrang der Fach- und Teillosvergabe wichtig: „Dieses Prinzip ... sorgt für eine im europäischen Vergleich ausgewogene und mittelständisch geprägte Struktur innerhalb der Bauwirtschaft.“
Auch nach der Reform seien ergänzende soziale und ökologische Kriterien nur in enger Verbindung zum Auftragsgegenstand im Rahmen der Ausschreibung zulässig. Zugleich sei richtig, dass eine Nutzung vergabefremder Kriterien den Auftraggebern nicht vorgeschrieben werden könne. Die Vergabestellen sollten diese Möglichkeit zur „strategischen Vergabe“ nur mit Bedacht nutzen, um den Vergabeprozess insbesondere für kleinere Unternehmen nicht über Gebühr zu belasten.
Schwannecke erinnerte noch einmal daran, dass im Zuge der Neuregelung bis Ende 2018 ein schrittweiser Übergang der Vergabe im „Oberschwellenbereich“ auf komplett elektronische Verfahren erfolgen wird. Deshalb müsse die Politik bis dahin in allen Regionen die infrastrukturellen Voraussetzungen beim Breitbandanschluss schaffen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- VBI-Broschüre zum neuen Vergaberecht mit dem vollständigen Verordnungstext (13.6.2016)
- „wesentliche Veränderung“: Der Zündstoff in der VOB 2016 (30.5.2016)
- Bundesrat sendet richtiges Signal zur Mängelgewährleistung (24.4.2016)
- VOB/A weiterhin für Bauvergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes anwendbar (18.4.2016)
- VergModVO: Vergabe soll durch Digitalisierung effizienter werden (24.1.2016)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
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- Bundesregierung lockert Baurecht für winterfeste Flüchtlingsunterkünfte (29.9.2015)
- Bauwirtschaft fordert höhere AfA, weniger Grunderwerbsteuer, mehr Bauland (29.9.2015)
- Studie: „Deutschland braucht bis 2020 zwei Millionen neue Wohnungen“ (21.9.2015)
siehe zudem:
- Baustelleneinrichtung im Baubetrieb Portal sowie Baurecht, HOAI, Bauschäden, Bauverträge und Bauverbände bei Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen VOB, Baurecht, Bauen bei Baubuch / Amazon.de