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Verabschiedung der Vergaberechtsreform durch den Deutschen Bundestag

Vergabe-Stempel
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(20.12.2015) Auch wenn wohl nicht alle Erwartungen erfüllt worden sind, begrüßen Baugewerbe und Handwerk die Verab­schiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts durch den Deutschen Bundestag. Das Gesetz stehe für Konti­nuität bei der Berücksichtigung der Interessen des Mittel­stands.

„Besonders wichtig ist uns“, so ZDB-Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Felix Pakleppa, „die unveränderte Beibehal­tung der Regelung zur Fach- und Teillosvergabe. Die Losver­gabe ist weiterhin der Regelfall. Diese Grundregel hat sich in der Praxis bewährt und ermöglicht es den Unternehmen der mittelständisch geprägten Bauwirtschaft, am Wettbewerb um öffentliche Aufträge teilzunehmen. Der Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe sorgt damit dafür, dass staatliche Investitionen auch die heimischen Unternehmen erreichen, die rund 75% der Arbeitsplätze und 80% der Ausbildungsplätze vor Ort bereitstellen.“

Bei einer Aufteilung in Lose können mehr Unternehmen ein Angebot abgeben, so dass durch die erhöhte Teilnehmerzahl auch der Wettbewerb gestärkt werden sollte. Zu­gleich werde damit die Wirtschaftlichkeit der Auftragsvergabe verbessert. Die Rege­lung zur Losvergabe in §97 Abs. 4 GWB lasse auch genügend Spielraum für Gesamt­vergaben -  nämlich immer dann, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern, resümiert Pakleppa.

Das Baugewerbe kritisiert allerdings die durch das Gesetz ausgeweiteten Spielräume für Inhouse-Vergaben und interkommunale Kooperationen. Hierdurch würden Bauauf­träge dem Markt entzogen, die bislang von Unternehmen der Bauwirtschaft ausge­führt werden konnten.

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), freut sich, dass „sich mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts Bundestag und Bundesrat zu den Prinzipien der mittelstandsgerechten Vergabe bekannt haben.“ Auch dem ZDH war der Vorrang der Fach- und Teillosverga­be wichtig: „Dieses Prinzip ... sorgt für eine im europäischen Vergleich ausgewogene und mittelständisch geprägte Struktur innerhalb der Bauwirtschaft.“

Auch nach der Reform seien ergänzende soziale und ökologische Kriterien nur in enger Verbindung zum Auftragsgegenstand im Rahmen der Ausschreibung zulässig. Zugleich sei richtig, dass eine Nutzung vergabefremder Kriterien den Auftraggebern nicht vor­geschrieben werden könne. Die Vergabestellen sollten diese Möglichkeit zur „strategi­schen Vergabe“ nur mit Bedacht nutzen, um den Vergabeprozess insbesondere für kleinere Unternehmen nicht über Gebühr zu belasten.

Schwannecke erinnerte noch einmal daran, dass im Zuge der Neuregelung bis Ende 2018 ein schrittweiser Übergang der Vergabe im „Oberschwellenbereich“ auf komplett elektronische Verfahren erfolgen wird. Deshalb müsse die Politik bis dahin in allen Re­gionen die infrastrukturellen Voraussetzungen beim Breitbandanschluss schaffen.

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