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Bundesregierung lockert Baurecht für winterfeste Flüchtlingsunterkünfte


  

(29.9.2015) Das Bundeskabinett hat heute (29.9.) als Teil des Gesetzentwurfs zur Asylverfahrensbeschleunigung auch Änderungen im Bauplanungsrecht beschlossen, um die Unter­bringung von Flüchtlingen in winterfesten Quartieren zu be­schleunigen. Mit dem Gesetzespaket erhalten die Länder und Kommunen weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, um unverzüglich Umnutzungs- und Neubaumaßnahmen zu planen, zu genehmigen und durchzuführen.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks betont: „An bauplanungsrechtlichen Vorgaben soll kein Vorhaben scheitern, das eine vernünftige und sichere Unterbringungslösung darstellt. Mit der Änderung des Bauplanungsrechts wollen wir Länder und Kommunen gezielt unterstützen. Dazu werden wir die Errichtung oder Nutzung von Flüchtlings­unterkünften in Innen- und Außenbereich befristet erleichtern.“

Die jetzt beschlossenen Änderungen des Baurechts sehen vor, dass ...

  • mobile Behelfsunterkünfte grundsätzlich in allen Baugebieten und im Außenbe­reich befristet auf drei Jahre zugelassen werden können,
  • die Umnutzung bestehender Gebäude in allen Baugebieten, im nicht beplanten Innenbereich und im Außenbereich deutlich erleichtert wird,
  • für reine Wohngebiete und andere Baugebiete, in denen Flüchtlingsunterkünfte bislang nur ausnahmsweise zugelassen waren, nun Genehmigungen in der Regel erteilt werden können.

Und wenn sich mit diesen Erleichterungen dringend benötigte Unterkünfte nicht recht­zeitig beschaffen lassen, soll auch ganz umfassend vom Bauplanungsrecht abgewi­chen werden können. Die städtebaulichen Grundsätze und Ziele des Baugesetzbuchs sollen gleichwohl fortgelten. So seien z.B. öffentliche Belange, insbesondere auch ge­sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, zu wahren.

Das Bundeskabinett hat darüber hinaus heute (29. September) im Rahmen eines Nachtragshaushalts für 2015 auch punktuelle Erleichterungen bei den energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung an Aufnahmeeinrichtungen und Gemein­schaftsunterkünfte beschlossen. Diese sind bis Ende 2018 befristet und sollen eben­falls eine beschleunigte Unterbringung von Flüchtlingen unterstützen.

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