Bundesregierung lockert Baurecht für winterfeste Flüchtlingsunterkünfte
(29.9.2015) Das Bundeskabinett hat heute (29.9.) als Teil des Gesetzentwurfs zur Asylverfahrensbeschleunigung auch Änderungen im Bauplanungsrecht beschlossen, um die Unterbringung von Flüchtlingen in winterfesten Quartieren zu beschleunigen. Mit dem Gesetzespaket erhalten die Länder und Kommunen weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, um unverzüglich Umnutzungs- und Neubaumaßnahmen zu planen, zu genehmigen und durchzuführen.
Bundesbauministerin Barbara Hendricks betont: „An bauplanungsrechtlichen Vorgaben soll kein Vorhaben scheitern, das eine vernünftige und sichere Unterbringungslösung darstellt. Mit der Änderung des Bauplanungsrechts wollen wir Länder und Kommunen gezielt unterstützen. Dazu werden wir die Errichtung oder Nutzung von Flüchtlingsunterkünften in Innen- und Außenbereich befristet erleichtern.“
Die jetzt beschlossenen Änderungen des Baurechts sehen vor, dass ...
- mobile Behelfsunterkünfte grundsätzlich in allen Baugebieten und im Außenbereich befristet auf drei Jahre zugelassen werden können,
- die Umnutzung bestehender Gebäude in allen Baugebieten, im nicht beplanten Innenbereich und im Außenbereich deutlich erleichtert wird,
- für reine Wohngebiete und andere Baugebiete, in denen Flüchtlingsunterkünfte bislang nur ausnahmsweise zugelassen waren, nun Genehmigungen in der Regel erteilt werden können.
Und wenn sich mit diesen Erleichterungen dringend benötigte Unterkünfte nicht rechtzeitig beschaffen lassen, soll auch ganz umfassend vom Bauplanungsrecht abgewichen werden können. Die städtebaulichen Grundsätze und Ziele des Baugesetzbuchs sollen gleichwohl fortgelten. So seien z.B. öffentliche Belange, insbesondere auch gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, zu wahren.
Das Bundeskabinett hat darüber hinaus heute (29. September) im Rahmen eines Nachtragshaushalts für 2015 auch punktuelle Erleichterungen bei den energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung an Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte beschlossen. Diese sind bis Ende 2018 befristet und sollen ebenfalls eine beschleunigte Unterbringung von Flüchtlingen unterstützen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Hautkontaktfreies Hock-WC aus Keramik (nicht nur) für Flüchtlingsheime (12.5.2016)
- VergModVO: Vergabe soll durch Digitalisierung effizienter werden (24.1.2016)
- Verabschiedung der Vergaberechtsreform durch den Deutschen Bundestag (20.12.2015)
- Wohnungsbau-Offensive mit 10-Punkte-Programm (29.11.2015)
- ZDB: „Gegen steigende Mieten hilft nur Bauen ... aber nicht für 2.500 Euro/m²“ (1.11.2015)
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ausgewählte weitere Meldungen:
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- BAK fordert Wiedereinstieg in den kostengünstigen und sozial integrierten Wohnungsbau (27.9.2015)
- Studie: „Deutschland braucht bis 2020 zwei Millionen neue Wohnungen“ (21.9.2015)
- Wohnungsbauförderung und Flüchtlingspolitik zusammen denken (17.9.2015)
- ZDB: „Verzicht auf Standards insgesamt notwendig, nicht nur bei Flüchtlingsunterkünften“ (1.9.2015)
- Bundesregierung beschließt Entwurf zur Modernisierung des Vergaberechts (12.7.2015)
siehe zudem:
- Baupolitik, Baufinanzierung, Immobilien und Baurecht auf Baulinks
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