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DStGB und Bauindustrie fordern mehr Standardisierung, weniger Kostentreiber, flexible Vergabe


  

(29.9.2015) Was ist zuletzt passiert: Noch 2015 will der Bund - ohne Neuverschuldung, wie betont wird - den Län­dern eine weitere Milliarde Euro für die Flüchtlingsunterbrin­gung zur Verfügung stellen. Das geht aus dem Zweiten Nach­trag zum Bundeshaushalt 2015 hervor, den das Kabinett heu­te (29.9.) beschlossen hat. Bereits beim „Flüchtlingsgipfel“ am 24.9. hat­te der Bund zugesagt, Länder und Kommunen stärker beim Neubau von Wohnungen und bei der Schaffung von Sozialwohnungen zu unterstützen. Dafür will der Bund für die Jahre 2016 bis 2019 insgesamt zwei Milliarden Euro zusätzlich bereitstellen.

In einer gemeinsame Erklärung fordern der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) sowie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie zudem im Sinne bezahl­barer kommunaler Wohnungen ...

  • mehr Standardisierung,
  • weniger kostentreibende Standards sowie
  • mehr Flexibilität bei Ausschreibung und Vergabe.

Industrielle Bauweise statt Unikate

„Mit der Aufstockung der Bundeszuweisungen für den Wohnungsbau um jeweils 500 Mio. Euro für die Jahre 2016 bis 2019 geht der Bund einen wichtigen Schritt für eine bedarfsgerechte Unterbringung der Flüchtlinge“. Das betonten die Hauptgeschäftsfüh­rer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Dr. Gerd Landsberg und des Haupt­verbandes der Deutschen Bauindustrie RA Michael Knipper zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts. Aber es müssten weitere Voraussetzungen geschaffen werden, um jetzt schnell kostengünstigen Wohnraum errichten zu können, fügte Knipper hinzu. So sei zu empfehlen, dass Kommunen bei der Umsetzung des Programms verstärkt auf in­dustrielle Bauweisen zurückgreifen. Statt in Unikaten zu denken, müssten verstärkt auch Prototypen entwickelt werden, die dann deutschlandweit in Serie umgesetzt werden könnten. Dadurch könne man sich auch aufwendige Genehmigungsverfahren ersparen, ergänzte Landsberg.

Zumindest zeitweise Aussetzung kostentreibender Standards

Von der Politik erwarten die beiden Verbände darüber hinaus eine zumindest zeitweise Aussetzung kostentreibender Standards im Wohnungsbau: „Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung wäre der Verzicht auf Erhöhung der EnEV-Anforderungen, die zum 1. Januar 2016 in Kraft treten sollen“, schlägt Landsberg vor. Die Belastung aus der EnEV-Verschärfung werde von Experten der Wohnungswirtschaft mit 7.200 Euro pro Wohneinheit beziffert. „Darüber hinaus muss aber auch die Digitalisierung der Bauprozesse vorangetrieben werden“, ergänzt Knipper. Building Information Mode­ling-Methoden müssten im Interesse einer höheren Effizienz der Bauprozesse ver­stärkt auch im Geschosswohnungsbau eingesetzt werden.“

Flexibilität in der Ausschreibung und der Vergabe

Mit Blick auf den gewaltigen Wohnungsbedarf in Folge der Flüchtlingswelle müsse der Vorrang der Fach- und Teillosvergabe mit dem Ziel, Kosten- und Zeit-einsparungen sowie Synergieeffekte im kommunalen Wohnungsbau zu erzielen, gelockert werden, fordert Landsberg. Es solle in der Entscheidungsfreiheit der Kommunen liegen, ob sie die Koordination der Gewerke selbst übernehmen oder einem Generalunternehmer übertragen, fordert Knipper. Eine entsprechende Klarstellung solle im Rahmen der an­stehenden Beratungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in §97 Abs. 4 aufgenommen werden.

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