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VergModVO: Vergabe soll durch Digitalisierung effizienter werden

Vergabe-Stempel
© Coloures-pi / Fotolia
 

(24.1.2016) Am 21.1. hat das Bundeskabinett die Vergabe­rechts­moder­ni­sie­rungs­ver­ordnung (VergModVO) beschlossen. Der Digitalverband Bitkom sieht einen großen Fortschritt darin, dass europaweite Ausschreibungen von öffentlichen Aufträ­gen - bis auf wenige Ausnahmen - künftig vollständig elektro­nisch abgewickelt werden können (E-Vergabe). „Die Digitali­sierung der Vergabe war ein längst überfälliger und wichtiger Schritt hin zu einem deutlich schlankeren und effizienteren Verfahren“, freut sich Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bern­hard Rohleder, und er erwartet, dass „sich durch die digitale Vergabe der Aufwand für Behörden und Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, erheblich reduziert.“ Außer­dem ist aus Sicht des Bitkom begrüßenswert, dass der Gesetz­geber dabei auf die verpflichtende Verwendung der elektronischen Signatur verzich­tet. So werde den Betei­ligten im Vergabeverfahren unnötige Bürokratie erspart und die Akzeptanz für die E-Vergabe deutlich gesteigert.

Im nächsten Schritt müssen nun Bund, Länder und Kommunen die konkrete Umsetzung des Gesetzes regeln, indem sie für einheitliche technische und organisatorische Stan­dards bei der E-Vergabe sorgen. „Die Regelungslücke zwischen dem abstrakten Gesetz und der jeweiligen praktischen Handhabung bei den Vergabestellen muss schnell ge­schlossen werden, so dass ein bundesweit einheitliches, handhabbares Verfahren ent­steht“, so Rohleder.

Kritisch bewertet der Bitkom

..., dass der Gesetzgeber die Strukturreform nicht genutzt hat, um die Komplexität des Vergaberechts zu reduzieren. So gelten in Bund und Ländern weiterhin teils unter­schiedliche Regelungen für EU-weite und nationale Vergabeverfahren. Bitkom fordert, dass der Gesetzgeber hier künftig für eine Harmonisierung sorgt.

Problematisch sei außerdem die Erweiterung der Handlungsspielräume für öffentliche Auftraggeber bei der Ausgestaltung von Vergabeverfahren - wie z.B. ...

  • extrem kurze Angebotsfristen,
  • vergaberechtsfreie Inhouse-Geschäfte bei gleichzeitiger Betätigung auf dem privaten Markt sowie
  • erweiterte Regelungen zur interkommunalen Kooperation.

Diese Flexibilisierung gehe zu Lasten der Transparenz sowie des Wettbewerbs und benachteilige letztlich die bietenden Unternehmen.

Mit der jetzt verabschiedeten Vergaberechtsmodernisierungsverordnung steht die fristgemäße Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien bis zum 18. April 2016 kurz vor dem Abschluss. Bereits im Dezember wurde das zugrundeliegende Vergaberechtsmoderni­sierungsgesetz (VergModG) verabschiedet.

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