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Vergaberecht: VdS-Anerkennung ist bei öffentlichen Ausschreibungen zu berücksichtigen!


  

(28.9.2016) Die EU-Richtlinie 2014/24 (siehe Amtsblatt der Eu­ropäischen Union vom 28.3.2014) schreibt allen Behörden in­nerhalb der EU vor, bei der öffentlichen Auftragsvergabe auch Angebote zu berücksichtigen, welche auf Regelungen basieren, die gegenüber den Vorgaben aus europäischen Normen (EN) gleichwertig sind. Dies beinhaltet u.a. auch die VdS-Anerken­nung für Produkte sowie Dienstleister. Denn eines der in die­sem Kontext relevanten Versprechen von Europas größtem Prüfinstitut für Sicherheitstechnik an seine Partner lautet: Wer die Anforderungen der VdS-Richtlinien erfüllt, deckt damit im­mer auch die europäischen Normen ab.

Die EU-Richtlinie wurde im „Gesetz zur Modernisierung des Ver­gaberechts“ umgesetzt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz wird durch mehrere Rechtsverordnungen ergänzt, die in einer Mantelverordnung zusammengefasst worden sind. Die Richtlinie ist Teil der „Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“.


beide Fotos: Prüfung in den VdS-Laboratorien © VdS (Bild vergrößern)

VdS-Geschäftsführer Thomas Urban weist außerdem darauf hin, dass den Wirtschafts­teilnehmern auch vorgeschrieben werden kann, eine Zertifizierung als Nachweis für die Konformität  oder einen Testbericht einer Konformitätsbewertungsstelle vorzulegen. Dafür muss die Konformitätsbewertungsstelle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates akkreditiert sein. „VdS ist eine solche ak­kreditierte Konformitätsbewertungsstelle. Mit dem VdS-Gütesiegel sind unsere Kunden bestens gerüstet  bei der Teilnahme an EU-weiten Ausschreibungen,“ resü­miert Urban.

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