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Baurechtsstreitigkeiten bergen für private Bauherren ein hohes Risiko

Baurechtsstreitigkeiten
  

(5.12.2016) Durchschnittlich 26.000 Euro beträgt der Streitwert bei Baurechtstreitigkeiten privater Bauherren mit Bauträgern, Generalunternehmern und Baufirmen. Zu diesem Ergebnis kommt eine gemeinsame Untersuchung baurechtlicher Mandate von Bauherren-Schutzbund (BSB) und dem Institut für Bauforschung (IfB). Zudem wurde festgestellt, dass sich bei rechtlichen Auseinandersetzungen für private Bauherren erhebliche Kosten ergeben können:

  • Die durchschnittlichen außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten liegen bei 1.300 Euro und die gerichtlichen im Schnitt bei 5.700 Euro.
  • Für eine Gutachtenerstellung muss im Mittel mit 3.800 Euro gerechnet werden.
  • Ein selbständiges Beweisverfahren kann mit 9.300 Euro zu Buche schlagen.

„Baurechtsstreite stellen ein erhebliches Kostenrisiko für Verbraucher dar. Neben den Verfahrenskosten kommt zudem noch der Faktor Zeit hinzu, da Baurechtsstreitigkeiten in der Regel sehr lange dauern“, betont Florian Becker, Geschäftsführer des BSB.

Insgesamt wurden für die Untersuchung von BSB und IfB 1.344 abgeschlossene baurechtliche Mandate mit Verbrauchern aus den Jahren 2014 und 2015 ausgewertet:

  • Dabei kam es in 42% der Fälle zu Streitigkeiten mit Bauträgern.
  • Generalunternehmer sowie Generalübernehmer waren zu 30% die Streitgegner.
  • In 18% der Fälle kam es zu Streitigkeiten mit Architekten.

„In den letzten Jahren haben die Streitigkeiten mit Bauträgern und Generalunternehmern bzw. Generalübernehmern deutlich zugenommen. Hier spiegelt sich die Marktsituation wider. Mehr und mehr private Bauherren erwerben ihr Eigenheim von einem Bauträger. Dieser bietet nämlich gleich ein Grundstück mit an, das gerade in Ballungsregionen zur Mangelware wird", erklärt Becker.

Die Studienergebnisse werden von den Autoren auch als Beleg für die derzeit unzureichende Rechtslage für private Bauherren verstanden: „Deshalb begrüßt der BSB den Gesetzentwurf für ein neues Verbraucherbauvertragsrecht. Allerdings muss das Gesetzgebungsverfahren jetzt zum Abschluss gebracht werden und darf nicht noch länger auf sich warten lassen“, so Becker weiter. Verbrauchern wird empfohlen, vor Vertragsabschluss den Bauvertrag und die Bau- und Leistungsbeschreibung von Fachleuten gründlich prüfen zu lassen. Nur so kann eine fundierte Risikoabwägung erfolgen.

Die Studie ist unter bsb-ev.de > Analysen und Studien downloadbar (direkter PDF-Download).

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