Ist der Begriff "schlüsselfertig" reine Werbung?
(13.2.2012; ergänzt am 27.11.2012) Viele Menschen wünschen sich ein Haus, haben aber keine Zeit, sich selbst um den Bau zu kümmern. Deshalb suchen sie im Internet und auf Messen nach Angeboten für "schlüsselfertige" Immobilien.
"Schlüsselfertig" - das verpsricht sorgloses Bauen.
"Schlüsselfertig" heißt aber nicht "bezugsfertig", warnt der Verband Privater Bauherren (VPB): Der Begriff "schlüsselfertig" sei weder gesetzlich geschützt noch näher definiert, sondern lediglich eine Werbebotschaft.
Was der Käufer letzten Endes wirklich für sein Geld bekommt, das muss vertraglich genau geregelt werden. Der Schlüsselfertiganbieter lässt sich seine Verträge aufsetzen und legt sie dann dem Käufer zur Unterschrift vor. Niemand sollte solche Verträge ungeprüft unterzeichnen, warnt der VPB, sondern sie vorab vom unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. Die Erfahrung zeige nämlich, dass Verträge lückenhaft sein können. Im Schnitt müsse der Bauherr noch einmal rund 25.000 Euro zuzahlen, damit aus dem werbewirksam angepriesenen "schlüsselfertigen" Haus auch tatsächlich ein bewohnbares Heim werde - argumentiert der VPB.
Ergänzung vom 27.11.2012: Der Deutscher Holzfertigbau-Verband e.V. widerspricht dem VPB
Der Deutsche Holzfertigbau Verband e.V. (DHV) sieht dagegen Verbraucher und potenzielle Bauherren durch Äußerungen des VPBs in die Irre geführt: „Dies ist nicht nur eine Unterstellung, sondern auch eine einseitige Darstellung, die außer Acht lässt, dass es viele Fertighaushersteller gibt, die professionell und hochwertig agieren, sich einem Berufsethos verpflichtet fühlen und als Dienstleister solide Qualität zum vereinbarten Preis liefern. Wäre das anders, könnten die Unternehmen langfristig gar nicht überleben", so DHV-Präsident Thomas Lehner, selber Hersteller von Holzfertighäusern.
Die VPB-Pressemitteilung unterstelle Fertighausanbietern generell, ihren Kunden bewusst zum Bau notwendige Dokumente zu unterschlagen, um sich einen Preisvorteil zu verschaffen. "Solch eine Aussage kann ich als Unternehmer, aber auch als Verbandspräsident des DHV auf keinen Fall hinnehmen", so Lehner weiter.
"Das schlüsselfertige Bauen eines Gebäudes ist eine komplexe Angelegenheit, dabei müssen unendlich viele kleinste Rädchen ineinander greifen. Da kann auch mal ein Fehler unterlaufen, worüber der Bauherr natürlich nicht glücklich ist. Doch versuchen die Mitglieder des DHV in solchen Situationen umgehend eine Lösung zu finden. Schließlich sind wir uns der Sensibilität einer solchen misslichen Situation bewusst", betont Lehner. Wie wenige unzufriedene Auftraggeber jedoch prozentual im Verhältnis zu denen mit guten Erfahrungen stünden, unterschlage der VPB.
Wenn Fertighaushersteller ihre Haustypen in einem Verkaufsprospekt vorstellen, verhalte es sich mit den Möglichkeiten, diese Häuser individuell auszustatten, genauso wie beim Autokauf: Es gibt eine Standardtyp mit Grundausstattung zu einem bestimmten (Prospekt-)Preis, der dann je nach Zusatz- oder Sonderausstattung von normal bis luxuriös individuell variieren - das heißt höher sein kann. Ein bezugsfertiges Haus erhalte der Bauherr dennoch mit dem Standardtyp zum angegebenen Prospektpreis. Dabei müsse er auch keine 25.000 Euro drauflegen. Welcher Preis am Ende heraus komme und vertraglich fixiert werde, habe alleine der Bauherr nach persönlichen Gesprächen mit den Planern der Fertighaushersteller zu entscheiden. Ist ein Preis festgelegt, komme kein Cent mehr hinzu - dafür würden die DHV-Mitglieder bürgen.
"Dass hier bei jedem Fertighaustyp automatisch alle erforderlichen Dokumente Vertragsbestandteil sind, sollte man nicht extra erwähnen müssen. Selbstverständlich gehören hierzu Baugenehmigung oder Baufreistellungsunterlagen, statische Berechnung und Positionspläne, Schall-, Wärme- und Feuchteschutznachweise, Wärmebedarfsausweis, energetische Sondernachweise für spezielle Fördermaßnahmen, Lüftungskonzept nach DIN 1946-6, Bauausführungspläne sowie Planungsunterlagen über Sonderbauweisen wie z. B. Weiße Wanne u. a.", erklärt DHV-Präsident Thomas Lehner.
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siehe zudem:
- Baurecht, Baufinanzierung, Fertighäuser, Immobilienseiten und öffentliche Hand auf Baulinks
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