Keine Scheu vor hohen Prozesskosten - Finanzierungshilfe nicht nur für den Mittelstand
(19.8.2007) In Deutschland finden jährlich über 20.000 Verfahren mit Streitwerten über 100.000
Euro statt - obwohl nicht wenige Mittelständler und auch Privatpersonen selbst bei guten Aussichten die juristische Auseinandersetzung
scheuen. Der Grund: Langwierige Prozesse sind teuer und können oft nicht vorfinanziert werden bzw.
sollen den Cash flow eines Unternehmens nicht negativ belasten. Die FORIS AG
bietet in solchen Fällen eine Prozessfinanzierung an, bei der in
aussichtsreichen Fällen ab 200.000 Euro Streitwert sämtliche
Mit einem Prozess- und Zinskostenrechner auf der FORIS AG-Website lassen sich die Kosten sowohl für den eigenen als auch für den fremden Anwalt und das Gericht errechnen. "Wir als Juristen erleben es immer wieder: Schon die Höhe der Prozesskosten wird unterschätzt: Vollkommen außer Acht lassen jedoch Richter und Anwälte die bis zum Schlusspunkt zu Lasten des Beklagten anfallenden Zinsen", weiß Vorstand Dr. Christian Rollmann. Die können bekanntlich bereits nach wenigen Jahren schon mehrere Zehntausend Euro ausmachen, wie der Internetrechner speziell zu Zinsen offenbart. Während sich bei einem Streitwert von 100.000 Euro die Prozesskosten nach Verhandlungen in erster Instanz, Berufung und Revision auf fast 40.000 Euro summieren, fallen bei einer angenommenen vierjährigen Gesamtstreitdauer Zinsen von über 30.000 Euro an.
Die Bonner FORIS AG hatte Ende der 1990er Jahre die Prozesskostenfinanzierung am Markt eingeführt. Davon konnten bei Gerichtsstreitigkeiten u. a. um ausstehende Forderungen, Patentrechtsverletzungen, Gewährleistungen oder auch Erbschaften bzw. Baumängel in bisher mehreren Hundert Fällen vor allem Mittelständler und Privatpersonen profitieren.
siehe auch für weitere Informationen:
- Bauindustrie begrüßt neue Streitlösungsordnung SL Bau (31.1.2010)
- ARGE Baurecht rät zur SOBau (31.1.2010)
- Architekten in der Pflicht: Grundwasserstände über Jahrzehnte berücksichtigen (3.1.2010)
- Architekt haftet für falsche Bautenstandsbericht (16.11.2008)
- Arbeitskreis "Risikomanagement für Unternehmen der Bauwirtschaft" gegründet (21.9.2008)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Vergütung von Planungsänderungen (29.7.2007)
- Kein genereller Direktanspruch gegen Berufshaftpflichtversicherer (15.7.2007)
- aktualisiert: "Abnahme von Bauleistungen - Hochbau" (23.6.2007)
- Ärger vorprogrammiert? Neue Web-Site läßt Planungsbüros bewerten (10.6.2007)
- Frühzeitige Dichtheitsmessung schützt vor teuren Folgen (5.6.2007)
- VBI: "Ingenieurbüros überleben nur mit fairen Honoraren" (20.5.2007)
- ARGE Baurecht rät: Bauherr darf Bauabnahme verweigern (20.5.2007)
- Neuauflage des Leitfadens "Nachfolge im Planungsbüro" (4.12.2006)