Architekten müssen Grundwasserstände der letzten Jahrzehnte berücksichtigen
(3.1.2010) Geht ein Architekt bei der Bauplanung nicht gründlich genug vor, so droht nicht nur materieller Schaden, sondern im Extremfall auch Gefahr für Leib und Leben von Hausbewohner. Deswegen stellen die Gerichte - ganz grundsätzlich - hohe Anforderungen an die Arbeit von Fachleuten. An einem konkreten Beispiel, einer Unterkellerung einer Reihenhausanlage, machte das die Ziviljustiz wiedermal deutlich. (Oberlandesgericht Frankfurt, Aktenzeichen 22 U 135/07)
Der Fall: Die Eigentümer von zwei benachbarten Reihenhäusern in Hessen waren empört, als sie schon einige Jahre nach Errichtung ihrer Gebäude erhebliche Wasserschäden im Keller feststellen mußten. Ihre Vermutung: Architekt und Bauträger hätten es an der nötigen Sorgfalt fehlen lassen. Bei der Planung habe er die vor Ort herrschenden Grundwasserstände nicht erkundet - oder dies zumindest nicht über einen entsprechend langen Zeitraum hinweg getan. Deswegen sei es zu Fehleinschätzungen hinsichtlich der notwendigen Abdichtung gekommen. In besagtem Zivilprozess forderten die Eigentümer der Reihenhäuser einen Schadenersatz in Höhe von rund 72.000 bzw. 64.000 Euro.
Das Urteil: Die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt schrieben mit ihrer Entscheidung dem beklagten Architekten - und all seinen Kollegen - ins Stammbuch, dass dem Erforschen des örtlichen Grundwasserstandes bei einem Bauvorhaben eine große Bedeutung zukomme. Die Planung habe sich „nach dem höchsten aufgrund langjähriger Beobachtung (...) bekannten Grundwasserstand zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 0,30 Metern auszurichten“. In der Regel müsse man dabei von einem Zeitraum ausgehen, der mindestens 20 bis 30 Jahre umfasse. Bei solch sorgfältigem Vorgehen hätte der Architekt im konkreten Fall bemerken müssen, dass Planung und Realität nicht zusammenpassen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Keller vor Gericht (20.5.2022)
- Dernoton: ökologische Abdichtung in der Denkmalpflege und nach Hochwasser (11.6.2013)
- Mapei veröffentlicht Broschüre über Bauwerksabdichtungen (12.2.2012)
- Tagungsband: "Weiße Wannen - richtig beraten, richtig planen, richtig bauen" (20.12.2011)
- "Multi-Baudicht" vereint Bitumen und mineralische, rissüberbrückende Dichtschlämme (12.5.2011)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Forschungsbericht: Nachträgliche Abdichtung gegen drückendes Grundwasser mit Textilbeton (4.12.2009)
- Urteil: Bauträger errichtete "schwarze" statt "weißer" Wanne (1.12.2009)
- BWA-Band 3 der Richtlinien für Bauwerksabdichtungen erschienen (1.12.2009)
- Atmende Kellerabdichtung abgeleitet aus dem
Tankstellen-/ Deponiebau (4.11.2009) - Kellerraum wird Lebensraum … mit 10 Jahren Garantie (4.11.2009)
- "ACO Kellerschutz" für eine sichere Kellerplanung (4.11.2009)
- Komplett mit Lichtschacht, Kellerfenster und Montagedämmplatte (4.11.2009)
- IsoBouw-Kellerdeckendämmplatten aus zwei Dämmstoffen (12.6.2009)
- Einfach und mehrfach verpressbare Injektionsschläuche nach WU-Richtlinie (31.3.2009)
- VHV bietet Versicherungsschutz bei französischen Bauprojekten (14.12.2008)
- Architekt haftet für falschen Bautenstandsbericht (3.12.2008)
- Buchvorstellung: Handbuch der Bauwerksabdichtung (3.12.2008)
- Forderungssicherungsgesetz: Was Architekten und Ingenieure wissen müssen (9.11.2008)
- Wege aus dem Abstimmungschaos bei Baubeteiligten (13.10.2008)
- Neue Regelungen für Architekten- und Ingenieurwettbewerbe (24.9.2008)
- Rechtsleitfaden für Architekten und Ingenieure von AXA (7.9.2008)
- Warum Planer Baurechtler brauchen ... (2.3.2008)
- DEKRA: "Pfusch am Bau nimmt dramatisch zu" (3.2.2008)
- Buchvorstellung: Typische Baufehler erkennen, vermeiden, beheben (30.12.2007)
- Keine Scheu vor hohen Prozesskosten - Finanzierungshilfe nicht nur für den Mittelstand (19.8.2007)
- ARGE Baurecht rät: Bauherr darf Bauabnahme verweigern (20.5.2007)
- Bau-, Immobilien- und Mietrechts-Themen / -Urteile
siehe zudem:
- Gebäudeabdichtung, Kellerbau, Betonbau und Baurecht bei Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Keller, Bauwerksabdichtung, Betonbau, Baurecht bei Amazon