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Architekten- und Ingenieurrecht: 25 wichtige Urteile des Jahres 2009

<!---->(3.1.2010) Das Jahr 2009 hat den planenden Berufen nicht nur eine neue HOAI gebracht, sondern auch viele neue Urteile zum Architekten- und Ingenieurrecht. Der "Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten" hat 25 zentrale Entscheidungen in einem 16-seitigen Sonderdruck zusammengefasst - und zwar zu den Themen ...

  • BGH zur Haftung für vereinbarten Kostenrahmen
  • BGH: Planer ist nicht immer an Schlussrechnung gebunden
  • Honorar für Lph 3 bei fehlender Baugenehmigung
  • Generalplaner kann Sub-Honorar nicht an eigene Vergütung knüpfen
  • BGH weitet Möglichkeit für Zeithonorarvereinbarungen aus
  • Honorierung von Leistungen im Bestand (Alte HOAI)
  • Aussehen der Honorarrechnung bei unvollständiger Information
  • Pflichten des Planungsbüros bei der Rechnungsprüfung
  • Neues zur Haftung zwischen Architekt und Fachplaner
  • BGH legt auf Wirtschaftlichkeit der Planung größeren Wert
  • Planer haftet für veraltete Bestandspläne
  • Honorarrecht: Fälligkeit hat mit Prüfbarkeit nichts zu tun
  • Bauhandwerkersicherungshypothek für Planer kaum nutzbar
  • Öffentliche Planungsaufträge: LG Potsdem stärkt Bieter-Rechtsschutz
  • Öffentliche Planungsaufträge: Häufige Fehler in VOF-Ausschreibungen

Die Urteilssammlung umfasst Entscheidungen zum planerspezifischen Honorar-, Vertrags-, Haftungs- und Vergaberecht. Leser, die sich für den Wortlaut aller zitierten und kommentierten Entscheidungen interessieren, können diese auf der Homepage des Verlags nachrecherchieren - kostenlos. Darauf weist der "Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten" hin.

Den Sonderdruck können sich Interessenten, die auf iww.de/architektenundingenieure online ein kostenloses Probeexemplar des "Wirtschaftsdienst" anfordern, ab sofort gratis downloaden.

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