Kurzarbeit auch für Ingenieur- und Architekturbüros interessant
(13.4.2009) Die gesetzlichen Neuregelungen zur Kurzarbeit machen das Instrument auch für Architektur- und Ingenieurbüros interessant. Ganz besonders gilt das für Büros, denen aufgrund der Konjunkturkrise Teilmärkte (zum Beispiel der Industrie- und Gewerbebau) weggebrochen sind. Darauf weist der "Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten" in seiner April-Ausgabe hin. Architektur- und Ingenieurbüros profitieren demnach von folgenden drei Neuerungen:
- Bezugsdauer wurde verlängert
Das Kurzarbeitergeld wird jetzt für maximal 18 Monate gezahlt und nicht mehr nur für maximal zwölf Monate.
- Agentur für Arbeit erstattet Hälfte der SV-Beiträge
Die Agentur für Arbeit erstattet Arbeitgebern die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge, die auf die Kurzarbeit entfallen (gilt bis zum 31. Dezember 2010). Bilden sich die Arbeitnehmer während der Kurzarbeit weiter, übernimmt die Agentur für Arbeit sogar 100 Prozent der SV-Beiträge.
- Drittelregelung ist ausgesetzt
Die Bedingung, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Entgeltausfall betroffen sein muss, ist ausgesetzt worden. Planungsbüros können also im Extremfall mit einem Beschäftigten Kurzarbeit vereinbaren und für ihn Kurzarbeitergeld beantragen. Dazu muss das Büro nur nachweisen, dass die Arbeitszeit so zurückgefahren wurde, dass ein Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent vorliegt.
Beispiel: Der "Wirtschaftsdienst" hat nachgerechnet, was einem Planungsbüro die Kurzarbeit kostet. Wird mit einem ledigen Ingenieur mit einem Bruttogehalt von 4.000 Euro Kurzarbeit in Form einer Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 30 Stunden vereinbart, und deshalb nur noch 3.000 brutto gezahlt, muss das Büro neben den "normalen" Sozialbeiträgen noch auf die Nettoentgeltdifferenz die Hälfte der SV-Beiträge zahlen. Im konkreten Fall sind das für das Büro zusätzlich 120,10 Euro im Monat. Wird gar "Kurzarbeit Null" vereinbart (der Ingenieur bleibt ganz zu Hause), kostet das das Büro 568 Euro pro Monat.
Wer sich intensiver mit dem Thema "Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld im Planungsbüro befassen will, kann die April-Ausgabe des "Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten" mit einem fünfseitigen Beitrag unter iww.de/informationsdienste/architektenundingenieure/WIA/ kostenlos anfordern.
siehe auch für weitere Informationen:
- Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten vom IWW Institut für Wirtschaftspublizistik
- Bundesagentur für Arbeit
- 18 Ratschläge in „Der Nachfolger im Architektur- und Ingenieurbüro“ (5.5.2013)
- Unternehmens(nachfolge)börse für Architektur- und Ingenieurbüros (21.4.2013)
- Leitfaden „Nachfolge im Planungsbüro“ für die 5. Auflage komplett überarbeitet (1.4.2013)
- „engineerING card“: Berufsnachweis soll die europaweite Jobsuche erleichtern (5.1.2012)
- Keine Besserung der Zahlungsmoral: VBI fordert Umdenken öffentlicher Auftraggeber (1.1.2012)
- weitere Details...
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- Forderungssicherungsgesetz: Was Architekten und Ingenieure wissen müssen (9.11.2008)
- Rechtsleitfaden für Architekten und Ingenieure von AXA (7.9.2008)
- Burn-out im Planungsbüro (6.7.2008)
- Warum Planer Baurechtler brauchen ... (2.3.2008)
siehe zudem:
- Architektenkammern, weitere Architektenverbände, Ingenieurkammern und Jobbörse auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen HOAI, Architektenvertrag, Baurecht, Bauvertrag, Architekten, Corporate Architecture bei Amazon