Baulinks -> Redaktion  || < älter 2008/1999 jünger > >>|  

Gehaltsgespräche in Architektur- und Ingenieurbüros

(7.12.2008) Die aktuelle Geschäftslage ist überwiegend gut, die Erwartungen für die Zukunft sind allerdings von der nahenden Konjunkturkrise geprägt und damit absolut unsicher. Das ist in den meisten Architektur- und Ingenieurbüros die Ausgangslage für die anstehenden Jahres- und Gehaltsgespräche mit den Mitarbeitern. Büroinhaber stehen folglich jetzt vor der Frage, mit welcher Strategie sie in die Gespräche gehen.

Der "Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten" empfiehlt Folgendes: Zurückhaltung bei der klassischen Lohnerhöhung, stattdessen Konzentration auf zwei andere Instrumente zur Mitarbeiterbelohnung und -motivation: Die Gewährung von ...

  • Erfolgsbeteiligungen bzw. -prämien sowie von
  • steuer- und sozialversicherungsfreien bzw. -begünstigten Arbeitgeberleistungen.

1. Erfolgsbeteiligung bzw. -prämie

Viele Planungsbüros haben schon Erfolgsbeteiligungsmodelle installiert bzw. tragen sich mit dem Gedanken, Mitarbeiter am Erfolg (wichtig: nicht am Misserfolg) zu beteiligen. Das ist zu begrüßen. Eine Beteiligung am Erfolg reduziert die Fixkosten - und ist ein guter Puffer, um Konjunktur- und Auslastungsschwankungen abzufedern. In guten Jahren können Mitarbeiter mehr verdienen. In schlechten Jahren gibt es eine entsprechend geringere oder gar keine Zusatzvergütung. Damit ein Beteiligungs- bzw. Prämienmodell seinen Zweck erfüllt und von der Belegschaft akzeptiert wird, sollte es folgende Kriterien erfüllen:

  • Das Modell sollte transparent sein. Das erfordert natürlich, dass die Unternehmenszahlen kommuniziert werden.
  • Die Ausschüttung an den Einzelnen sollte sich nicht ausschließlich an Zahlen orientieren, sondern auch persönliche Faktoren des jeweiligen Mitarbeiters berücksichtigen (Einsatzbereitschaft, Entwicklung des Mitarbeiters, Wichtigkeit für den Unternehmenserfolg).
  • Wie dieser persönlichen Faktor ermittelt wird (ob in gemeinsamen Mitarbeitergesprächen und -bewertungen oder "nach Gutsherrenart"), ist nicht so entscheidend. Wichtig ist allein, dass die Mitarbeiter das Gefühl haben, gerecht behandelt zu werden.
  • Unterjährige (Teil-)Ausschüttungen sind besonders gut für die Motivation.

2. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Eine exzellente Möglichkeit, Mitarbeiter zu motivieren und im Einzelfall sogar zu überraschen, sind steuerfreie bzw. -begünstigte Arbeitgeberleistungen. Der Gesetzgeber bietet da mehr als man gemeinhin denkt, zum Beispiel:

  • Der Klassiker: Benzingutschein
  • Neu ab 2009 durch Jahressteuergesetz 2009: Zuschuss zur Gesundheitsförderung von bis 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr
  • Urlaubszuschuss (nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsgeld) für den Mitarbeiter, seinen Ehepartner und die Kinder
  • Kindergartenzuschüsse
  • Andere Beihilfen und Unterstützungen
  • Aufmerksamkeiten (Geschenke, etc. )
  • Computerüberlassung für privat
  • Arbeitgeberdarlehen (neu: bis 2.556 Euro steuerfrei)
  • Auslagenersatz
  • Betriebs-Pkw zu privaten Nutzung

Mehr Informationen finden interessierte Planer in der aktuellen Dezember-Ausgabe des "Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten". Diese Ausgabe kann unter folgendem Link kostenlos angefordert werden: iww.de/index.cfm?pid=1316&fk=52&spid=1296&spk=1291&sfk=52.

siehe auch für weitere Informationen:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH