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Urteile zur Zeit um Heiligabend und Neujahr

(22.12.2025) In der Zeit vom 24. Dezember bis zum Neujahrs­tag wird es nicht nur ruhig und besinnlich. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige Urteile deutscher Gerichte zum Thema Weihnachten und Silvester gesammelt.

Bild: Tomicek, LBS 

Weihnachten

Amtsgericht München, AZ 1035 Ds 470 Js 111655/18 jug: Jugendliche zerstörten die Lichterkette eines im Freien platzierten Christbaumes und wurden dabei erwischt. Die Strafe: Sie mussten den Schaden wiedergutmachen und dem Baumbesitzer zehn Euro für eine neue Lichter­kette zahlen. Zudem wurden sie verpflichtet, jeweils 25 Stunden an einem Leseprojekt teilzunehmen.

Landgericht Oldenburg, AZ 13 O 3296/10: Auf einem schon 18 Tage im Wohnzimmer stehenden Christbaum dürfen durchaus noch Kerzen angezündet werden. Dabei handle es sich um keine be­sonders ungewöhnliche Verhaltensweise und auch nicht um grobe Sorglosig­keit. Der Leistungsanspruch der Betroffenen gegenüber der Wohngebäude- und der Hausratversicherung wurde nach einem Feuer und dem vollständigen Abbrennen des Hauses nicht gekürzt. Es sei zwar ein Fehler gewesen, dass die Terrassentür geöffnet wurde, um den brennen­den Christbaum ins Freie zu ziehen, aber aus der Ausnahmesituation heraus sei das erklärbar. Durch die Frischluftzufuhr wurde allerdings der Brand erst recht entfacht.

Oberlandesgericht Düsseldorf, AZ I-15 U 105/16: Lichterketten fallen unter das Sonntagsverkauf-Verbot. Der Umstand, dass dieses Produkt mit dem erlaubten Verkauf von Blumen und Pflanzen kombiniert worden sei, ändere nichts daran.

Oberlandesgericht Düsseldorf, AZ I-22 U 137/21: Die Standfestigkeit von Weihnachtsbäumen im Freien muss stets gegeben sein, sonst liegt eine Verletzung der Verkehrs­sicherungspflicht vor. Das Oberlandesgericht Düsseldorf beharrte in einem Urteil darauf, dass ein im Ständer aufgestellter Baum gewisse Windlasten aushalten müsse. Hier war am 24. Dezember ein 6 m hoher Christbaum in der Innenstadt umgekippt und hatte eine Kurierfahrerin schwer verletzt. Die gemessene Windstärke von 88 bft (Beaufort (stürmischer Wind) hätte die Konstruktion allerdings verkraften müssen und sprach der Verunglückten Schadenersatz zu.

Silvester

Bundesgerichtshof, AZ 5 StR 406/24: Verurteilung wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Spreng­stoffexplosion und fahrlässiger Körperverletzung, weil ein Mann bei einer privaten Feier Kugelbomben gezündet hatte und dadurch etliche Anwesende verletzt wurden.

Landgerichts Frankfurt, AZ 2-11 S 283/04: Beim Abbrennen von Wunderkerzen ist ebenso eine gewisse Vorsicht geboten. Die sprühenden Funken können leicht entflammbare Gegenstände entzünden. Wer es zulässt, dass sich Kleinkinder in der beheizten Wohnung mit einer Wunderkerze einem schon etwas trockenen Christbaum nähern, der haftet nach für die Folgen. Hier war das ganze Haus durch einen Brand schwer geschädigt worden.

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