Funkwasserzähler lässt sich gerichtlich nicht verhindern
(11.1.2023) Ein Ehepaar aus Oberfranken war gar nicht begeistert davon, dass das kommunale Wasserversorgungsunternehmen in seiner Immobilie den alten analogen Wasserzähler durch einen digitalen Funkwasserzähler austauschen wollte. Das Ablesen der Verbrauchsdaten sollte dadurch erleichtert werden.
Die Betroffenen sahen darin jedoch einen Eingriff in den Datenschutz und ihre Gesundheitsrechte. Doch dem wollte das zuständige Obergericht nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern nicht folgen. Die Verarbeitung der Daten stelle keinen schweren Rechtseingriff dar - im Gegenteil, es handle sich hier sogar um eine besonders schonende Art der Zählerablesung. Schließlich müsse niemand das Objekt betreten. Auch sei die Strahlenleistung im Vergleich mit der eines Handys um ein Vielfaches niedriger.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
ausgewählte weitere Meldungen:
- Legionellen vs. DSGVO: WEG-Verwalter darf Namen nennen (11.1.2023)
- Keller vor Gericht (20.5.2022)
- Bundesrat fordert Smart Meter-Nutzungsausbau (7.7.2020)
- Künstliche Intelligenz verändert die Energiebranche (18.6.2018)
- Studie: Häufige Zählerwechsel belasten private und öffentliche Haushalte unnötig (6.11.2017)
- Zwangsdigitalisierung der Haustechnik durch die Kellertür? (27.9.2015)
siehe zudem:
- Sanitärinstallationen im Sanitärtechnik-Magazin auf Baulinks
- Literatur / Bücher zum Thema Sanitärtechnik bei Baubuch / Amazon.de